Bürgermeister Monn hält nach wie vor die Errichtung des Teilflächennutzungsplan für das einzig richtige Vorgehen im Bezug auf die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet Berg. Nur so ist es möglich Investoren, die verstärkt auf der Suche nach Nutzungsfläche sind zu kontrollieren.
Gegen diesen Teilflächennutzungsplan hat die Gemeinde Schäftlarn allerdings eine Normenkontrollklage angestrengt, deren Ausgang abzuwarten bleibt.
Aktuell läuft die artenschutzrechtliche Prüfung in den Wadlhauser Gräben.
Grundsätzlich gilt: Die Gemeinde will die Federführung bei den WKAs nicht aus der Hand geben, die Finanzierung soll allerdings nicht mehr über den Gemeindehaushalt laufen. Angedacht ist die Gründung einer GmbH und eine Beteiligung der Bürger über die Form der Bürgerbeteiligung. Das sind – in Nuancen – ganz neue Töne zu diesem Thema. Oder wie es der Bürgermeister formuliert hat: “Man lernt nie aus.”
und kein wort vom … … WIND!!!!
Popularklage letzte Woche eingereicht Es war doch von Anfang an klar, dass die Gemeinde sich nicht beteiligen wird.
Berg hat sich vom Landkreis trotz alle Hinweise und Warnungen brutal vorführen lassen. Das ist eine bittere Pille, die keiner gerne schluckt.
Wie schon bei drei anderen Gebieten im Landkreis Starnberg wurde neben den 4 Normenkontrollklagen auch eine weitere Popularklage für die Wadlhauser Gräben eingereicht. Wenn diese positiv beschieden wird ist eine Genehmigung von Windkraftanlagen erst einmal nicht mehr möglich und das Gebiet nicht für Windkraft nutzbar.
Investoren müssen also neben dem nicht vorhandenen Wind nicht nur diese Klagen bedenken, sondern auch, dass bei einem möglichen späteren Betrieb auch zukünftig alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, diese Windräder zu stoppen. (Naturschutz, Brutzeiten, TA Lärm, Schattenschlag, Altersheim und Krankenhaus, usw,usw.
Rechtsschutz wird es nicht geben, da der Widerstand, die Einsprüche, Klageandrohungen und auch die Klagen gegen dieses Gebiet bereits bekannt sind.
Die Förderungen werden sinken, Abständsregelungen werden geändert werden. Menschenversuche sind schon laut Verfassung verboten. Und die Auswirkungen dieser neuen Dimension von Industrieanlagen mitten in der Natur und der unmittelbaren Nähe der Ortschaften einfach nicht ausreichend erforscht. Die Gerichte werden sich langsam ihrer Verantwortung und der verfassungsmässig vorgeschriebenen Gewaltenteilung bewusst. Politiker und Wirtschaft dürfen den Gerichten nicht vorschreiben, was für Abstände in vertretbar sind.
Siehe England:
Obwohl in Deutschland bereits 610 Bürgerinitiativen dafür kämpfen, ist derzeit noch keine Rechtsgrundlage geschaffen worden, die strengere Abstandrichtlinien wegen des Infraschalles vorschreibt. Möglicherweise wird aber in naher Zukunft eine solche Rechtsgrundlage bezüglich der Gesundheitsgefährdung durch Infraschall geschaffen. Die EPWA / „Europäische Plattform gegen Windkraftanlagen“ bereitet inzwischen eine großangelegte Klage gegen die Europäische Kommission wegen dieses Mankos vor.
Unten verlinkt findet sich der Erlass (Bill) des Houses of Lords (Oberhaus des englisches Parlament) vom 10. November 2011. Nach einer ausführlichen Diskussion wurden aus Sicherheitsgründen zur Vorbeugung möglicher gesundheitlicher Schäden die Abstände der Windkraftturbinen zum verbauten Gebiet wie folgt festgelegt:
Wenn die Höhe der Windenergieanlage
(A) größer als 25m ist, aber 50m nicht überschreitet, einen Abstand von >1000m;
(B) größer als 50m ist, aber 100m nicht überschreitet, einen Abstand von >1500m;
(C) größer als 100m ist, aber 150m nicht überschreitet, einen Abstand von >2000m;
(D) mehr als 150m ist, beträgt der minimale Abstand 3000m.
Sogar Herr Seehofer will prüfen lassen, ob die Abstände mit den neuen Anlagenhöhen noch vereinbar sind. Warum sollten Menschen in England bessser geschützt werden als wir in Deutschland?
Der Kampf beginnt erst richtig. Je größer die Ignoranz seitens der Politik und Ihrer Vertreter gegenüber dem Willen der Bevölkerung, desto härter werden auch die eingesetzten Mittel sein.
Die naturschutzrechtliche Prüfung, die gerade läuft wird ebenfalls einer strengen Prüfung unterzogen werden. Immerhin geht es hier um europäisches Recht und die Ernsthaftigkeit der Untersuchung wird bewiesen werden müssen.
Jeder wird ganz persönlich seine Verantwortung tragen müssen.