Die Zukunft der Berger Windkraftpläne

EXKLUSIV: Nur scheinbar macht es den Anschein, als würden die Berliner Koalitionsverhandlungen das “Aus” für die Berger Windkraftpläne bedeuten. Kürzungen bei der Einspeisevergütung wurden zwar ebenso beschlossen wie eine mögliche landesweite Spezialregelung, für die der CSU-Chef Seehofer ja vollmundig die 10-fache Höhe als Mindestabstand als Wahlversprechen mit sich herumträgt … aber Bergs Plänen muß das nicht unbedingt etwas anhaben …


Horrror- oder Zukunftsvision: 4 Windräder neben der Autobahn

Unbeirrt von den Entwicklungen im Bund liegen in Berg seit letzter Woche die Bebauungspläne für die Wadlhauser Gräben aus, die regeln, wo dort (mit ca. 5-6-facher Abstandsfläche) Windräder gebaut werden dürfen (und überall anders deshalb nicht).

Die QUH-Fraktion war von dieser Gleichzeitigkeit von lokaler Planung und überregionaler Verhinderungsplanung dann doch so verwirrt, dass sie Dipl. Ing. Robert Sing, der die Gemeinde in Windkraftfragen berät, um Auskunft bat. Wir schrieben:

Sehr geehrter Herr Sing,
ist denn abzuschätzen, was die Koalitionsvereinbarungen bezüglich EEG für unser Berger Projekt bedeuten? Die CSU scheint sich ja sogar mit ihrem 10H-Projekt durchgesetzt zu haben (zumindest hat sie einen Freischein für Bayern).”

Am Wochenende bekamen wir umgehend eine Antwort auf diese Frage, die ein neues Licht auf die verfahrene Situation wirft:

“Sehr geehrter Herr Dr. Ammer,

aktuell sind alle diskutierten neuen Vergütungssätze für Windenergie an Land reine Spekulation. Tatsächlich stoßen jedoch beide Koalitionspartner in das Horn “Reduzierung der EEG-Vergütung für Windenergie an Land”.

Von Seiten des BWE-Bayern haben wir ein sogenanntes einstufiges Referenzmodell dem BMU vorgeschlagen. Dies bedeutet, dass Standorte an der Küste mit geringeren (ca. 6 Ct/kWh) und Standorte im Binnenland mit höheren (ca. 9 Ct./kWh) Vergütungen ausgestattet werden. Dadurch kann der Ausbau in Süddeutschland weitergetrieben und der Aufwand für den Bau von Netzleitungen verringert werden.

Aktuell wird im BMU tatsächlich ein solches Modell diskutiert. (…) Wie die Ober- und Untergrenzen der Vergütung aussehen könnten ist noch völlig offen. Hierzu werden wir jedoch erst im Frühjahr/Sommer 2014 konkrete Zahlen erhalten.

Ich glaube nicht, dass die noch nicht gebildete Koalition die neue EEG-Novelle vorher rechtskräftig auf den Weg bringt. Auf jeden Fall muss aus heutiger Sicht mit einem Abschlag von mindestens 0,5 Ct/kWh plus X für Anlagen mit Inbetriebnahmedatum ab 2015 ausgegangen werden.

Für das Berger Projekt bedeutet das m.E. nicht das Aus. Bei einer Reduzierung der EEG-Vergütung bleibt abzuwarten, wie die Anlagenhersteller ihre Preise verändern. Entsprechende Berechnungen werden wir demnächst erstellen und sie der Gemeinde Berg vorlegen.

Bzgl. der 10H-Regelung glaube ich nicht, dass sämtliche bestehenden Konzentrationsflächen nun für Nichtig erklärt werden. Zumindest für laufende Planungen muss ein gewisser Vertrauensschutz gelten. Ich kann mir eine Regelung von 4H bis 6H, je nach Art der nächsten Wohnbebauung vorstellen, nicht aber pauschal 10H. Bei 10H blieben in ganz Bayern gerade einmal 0,05 % der Landesfläche übrig. (…) Der Ausbau der Windenergie an Land als die kostengünstigste und flächeneffektivste regenerative Energiequelle wäre bei 10H praktisch sofort gestoppt.”

Wir bedanken uns ausdrücklich für diese offene und prompte Antwort in einem schwebenden Verfahren. So stellen wir uns Transparenz in solchen Fragen vor. Danke, Herr Sing. (Zur Erklärung: der BWE ist der “Bundesverband Windenergie”; das BMU das “Bundesumweltministerium”)

Der äußerst aufschlussreiche Bebauungsplan, der noch bis zum 16.12 im Rathaus Berg ausliegt, kann auch digital eingesehen werden. Er enthält interessante Angaben über die “Windhöffigkeit”; Kurioses wie genau Angaben zu Nistplätzen von Eulen und Amphibien oder die Flugwege von Großvögeln, aber auch den Nachweis der gesicherten “Erschließung” der Windräder. Vgl.: http://www.gemeinde-berg.de/index.php?id=2449,1

Kommentieren (25)

  1. QUH-Gast
    19. November 2013 um 13:44

    “Es war einmal” … … ein Windkraftplan.

    “… muss ein gewisser Vertrauensschutz gelten”? Wohl kaum; siehe:

    http://www.mainpost.de/regional/bad-kissingen/Ausgeblasen;art766,7788182

    Besonders interessant, “dass die Ablehnung der Windkraftanlagen mit Passagen des zu erwartenden Regionalplans Main-Rhön begründet wurde”. Was für Bayern zu erwarten ist, hat Herr Seehofer m. W. dem Landratsamt schon mitgeteilt.

  2. gast
    19. November 2013 um 22:48

    Jetzt geht mir aber schön langsam der Hut hoch. Wie lange muß man sich von den Verantwortlichen diesen unglaublichen Propaganda-Unsinn von wegen “kostengünstigster regenerativer Energiequelle” noch anhören?

    Kein vernünftiger Mensch würde ohne überdimensionierte Subventionen eine Anlage hinstellen, die in unseren Breitengraden nicht mal 20% derjenigen Energie erwirtschaftet, für die sie ausgelegt ist. Deutschlandweit haben Onshore-WKAs in den letzten Jahren durchschnittlich 1550 Volllaststunden pro Jahr erwirtschaftet ( /?p=1343#comments ). Das sind 17,7% von jährlich möglichen 8760 Vollaststunden. In diesem deutschlandweiten Durchschnitt sind übrigens alle Onshore WKAs eingerechnet, also auch diejenigen in windreichen Gebieten in Nord- und Ostdeutschland! Und dieses Jahr wird der Ertrag voraussichtlich noch einmal weniger ( http://www.iwr.de/wind/wind/windindex/index13_5jahre.htm ).

    Zudem müssen zusätzlich grundlastfähige Kraftwerke weiter betrieben oder sogar neu in Betrieb genommen werden, um Stromausfälle bei Windstille auszugleichen. Diese Kosten müssen in die Gesamtbilanz mit eingerechnet werden. Zudem explodieren die Kosten der Energiewende dank massiver Subventionen für Windkraftanlagen jetzt schon, obwohl WKAs derzeit mit lediglich 8,1% am Strommix beteiligt sind ( http://www.unendlich-viel-energie.de/de/detailansicht/article/226/strommix-in-deutschland-2012.html ).

    Was soll hierbei noch kostengünstig sein?

    Kostengünstig ist es nur für Planer, die umso mehr Geld bekommen, je mehr sie planen. Kostengünstig ist es für Standortverpächter wie die Bay. Staatsforsten, die pro Windrad und Jahr unglaubliche 30000 EUR Pacht einstreichen. Kostengünstig ist es auch für Banken, die inzwischen jedoch Gott sei Dank endlich dazu über gegangen sind, den Versprechen der Windparkplaner nicht mehr blind zu trauen und bei Windparks nun endlich genauer hinzusehen, bevor sie Kredite vergeben.

    Was also, frage ich, ist hier günstig? Warum wird von niemandem klar und ehrlich dargelegt, wieviel Subventionen ein Windrad in den Wadlhauser Gräben verschlingt, um auch nur annähernd wirtschaftlich 15% derjenigen Energie zu erwirtschaften, für die es ausgelegt ist?

    Wie unsinnig ist es, eine Technologie mit umso mehr Subventionen zu fördern, je schlechter der Standort und damit der eff. Wirkungsgrad ist? Aber genau dies unterstützt Herr Sing ja (s. o), indem er 9 Cent für schlechte und 6 Cent für windstarke Standorte befürwortet. Klar, ohne die 3 Cent zusätzlich wäre die Windkraft in Süddeutschland tot.

    Aber diesem Unsinn schiebt die Koalition hoffentlich endlich bald einen Riegel vor. Was Herr Sing in seiner Antwort nämlich still und leise verschwiegen hat, ist, dass im Koalitionsvertrag auch steht, dass zukünftig nur noch die windstarken Standorte gefördert werden sollen. Ein Umstand, der schon längst überfällig war.

    Vielleicht hat man deshalb bereits heute in den von Berg veröffentlichten Unterlagen ( http://www.gemeinde-berg.de/export/download.php?id=2456 ) an den entscheidenden Standorten vorsorglich unseriöserweise Windgeschwindigkeiten von bis zu 6.8 m/s !!! angegeben, obwohl die Gutachten “nur” gut gerechnete 6.0-6.1 m/s aufweisen. Ob man hier noch von “Schwindelei” sprechen kann, oder bereits von Täuschung sprechen muß, ist fraglich.

    Neugierig bin ich auch auf den neuen Bay. Windenergieatlas, der Anfang 2014 veröffentlicht werden soll und wie die dort genannten Werte mit den Berger “Schwindeleien” korrespondieren. Ich gehe davon aus, dass in dem neuen Windatlas nach den Erfahrungen der letzten Jahre die mittl. Windgeschwindigkeiten im Vergleich zum bisherigen Windatlas nach unten korrigiert werden und sich dann noch stärker von den Werten im Berger Gutachten unterscheiden. Wird Berg darauf wohl weiterhin mit Ignoranz reagieren oder endlich die Unterschiede zwischen Gutachten und Realität erkennen? Leider können Gutachter nicht für ihre Gutachten in Haftung genommen werden, falls die tatsächlichen Werte zu weit von den Prognosen abweichen. So werden im Berger Gutachten knapp doppelt so viele Volllaststunden prognostiziert, wie im gesamtdeutschen Durchschnitt. Möge jeder sich selbst ein Urteil bilden, ob er einem derartigen Gutachten traut, die Planer und Auftraggeber sind jedoch offenbar vollstens zufrieden damit.

    Ich kann nur hoffen, dass die Berger endlich mal ihrem Bürgermeister, der – darf man den QUH-Seiten glauben – inzwischen nicht mal mehr dem Gemeinderat ordentlich Auskunft gibt, endlich Schranken setzen und dieses unsinnige Projekt stoppen.

    • QUH-Gast
      20. November 2013 um 11:40

      Herr Sing … … wird sich natürlich freuen, wenn er gegen Bares weiter rumplanen darf! Dass Herr Sing zugleich für die SWM arbeitet, gibt dieser Sache übrigens ein nicht sehr schönes “Gerüchle”, denn so etwas ist im öffentlichen Dienst eigentlich eher unüblich (ich spreche da aus Erfahrung). Nun ja, nachdem an den Berger Plänen insgesamt so manches komisch riecht (“der Fisch stinkt vom Kopf”, wie man so sagt), scheinen die GRs sich zu denken, dass das dann auch nichts mehr macht. Pars pro toto, sozusagen.

    • oskar maria graf
      20. November 2013 um 11:46

      Die Alternative … zum Fördern der alternativen Energie ist hingegen das tolle Bezahlen der Millionenfach teureren Atomkraftwerke und der bis heute ungesicherten Endlagerung. Oder: man beantragt für Grundremmingen Leistungserhöhungen, die nicht einmal von deutschen Sicherheitsgesetzen gedeckt sind.

    • QUH-Gast
      20. November 2013 um 13:11

      Es darf doch nicht wahr sein, … … dass Sie allen Ernstes glauben, WKAs oder andere Erneuerbare könnten AKWs ersetzen!? Wenn überhaupt, dann werden AKWs durch Gas oder Kohle ersetzt. Und dass sie selbige selbst dann noch als grundlastfähige Kraftwerke zubauen müssen, wenn selbst das letzte Stück Bayern mit Rotorblättern zugenagelt wäre, steht momentan eigentlich auch in jedem Käseblatt. Wenn’s anders sein sollte, dann können Sie’s ja dartun. Also bitte: Wo ist “die Alternative”? CO2-frei ist sie jedenfalls nicht.

    • petscy
      20. November 2013 um 18:31

      @ OSKAR MARIA GRAF erklären Sie doch der geneigten Leserschaft hier einfach einmal, worauf sich Ihre Ansicht zu den “millionenfach teuren Atomkraftwerken”, “der bis heute ungesicherten Endlagerung” und der “nicht von Sicherheitsgesetzen gedeckten Leistungserhöhung bei Gundremmingen” gründet. Nach 40 Jahren einschlägiger Erfahrung in der Kernenergie kann ich solche durch nichts untermauerte Behauptungen nur als lächerlich bezeichnen.

  3. ammer
    20. November 2013 um 11:56

    Netiquette Die QUH bittet inständig darum, in den Anmerkungen hier auf persönliche Beleidigungen, Unterstellungen und ähnliches zu verzichten. Feige, anonyme Kommentare, die ins Persönliche gehen, haben mit einer Diskussion oder einem Austausch der Argumente, wie wir sie uns wünschen und wie wir sie befördern möchten, nichts zu tun. Wir müssen sonst zu diesem Thema die Kommentarfunktion schließen.

    • gast
      20. November 2013 um 14:49

      Netiquette Hallo Herr Ammer,

      natürlich möchte ich mich an die Netiquette halten. Wundere mich aber, dass Sie in diesem Fall so empfindlich reagieren. Offenbar habe ich einen wunden Punkt getroffen…

      Ich habe aus meinem Kommentar alle Namen und Stellen, die als Unterstellung gewertet werden könnten, entfernt. Damit sollte nun die Netiquette wieder eingehalten sein.

      Wenn Sie erlauben, dann möchte Ich Sie persönlich etwas fragen:

      1. Glauben Sie angesichts aller Ihnen vorliegenden Informationen, dass die in den für Berg erstellten Gutachten genannten Erträge der Realität entsprechen?

      2. Wie kommt es zu den in dem Dokument zur Windhöfigkeit genannten, hohen Durchschnittsgeschwindigkeiten von 6.8 m/s?

      3. In England sind Abstände von 3000m zu derart großen Anlagen vorgeschrieben. Dies entspräche einer 15H-Regelung. Die Koalition möchte eine 10H-Regelung einführen, Berg plant derzeit jedoch nur eine 6H-Regelung.

      Ist es Ihrer persönlichen Meinung nach moralisch vertretbar, dass man, wie Herr Sing in seiner Antwort ausführt, die von der Staatsregierung geplanten Maßnahmen zum besseren Schutz der umliegenden Bevölkerung (10H-Regelung) ignorieren darf, nur, weil man schneller als der Gesetzgeber ist?

      Für eine Antwort auf die drei Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    • ammer
      20. November 2013 um 15:22

      Das tägliche Windkraft-Verhör Zur Windkraft habe ich in den letzten Jahren wiederholt meine Ansichten öffentlich und hier im Blog geäußert. Zur ersten Frage nur soviel: Angesichts dreier Gutachten angesehener und unterschiedlicher Stellen hat “Glauben” in einer Diskussion relativ wenig zu suchen. Zur zweiten: Was uns an Messwerten zur Verfügung stand haben wir immer hier veröffentlicht. Zur dritten: Was England macht ist das eine, was Mecklenburg macht etwas anderes. In summa: Wir sind in Berg und suchen mühevoll unseren Weg.

    • gast
      20. November 2013 um 16:58

      Hallo Herr Ammer! Es tut mir leid, leider kenne ich im Gegensatz zu Ihnen den Blog nicht auswendig.

      Da Sie leider nur ausweichend auf meine Fragen antworten wollten, darf ich zu meinem eigenen Verständnis an dieser Stelle nochmals zusammenfassen, wie ich Ihre Antwort verstehe:

      1. Sie bzw. die QUH sehen keine Notwendigkeit, kritische Fragen bezüglich der Gutachten zu stellen, auch wenn es inzwischen für jedermann offensichtlich ist, dass damit etwas nicht stimmt. Soviel zu der von Ihnen kürzlich als so kritisch bezeichneten QUH.

      2. Auch zu den fraglichen Angaben in den Unterlagen zur Windhöfigkeit finden Sie/die QUH es offenbar nicht notwendig, kritische Fragen zu stellen, obwohl keiner weiß, wie die utopischen Werte von 6.8 m/s zustande kommen und es auch in diesem Punkt offensichtlich ist, dass höchstwahrscheinlich etwas nicht stimmt. Und noch einmal: Soviel zur “immer kritischen QUH”.

      3. Weder Moral noch der optimal mögliche Schutz der Bürger spielt für Sie/die QUH beim Thema Windkraft eine bedeutende Rolle. Weder der optimale Schutz der Bürger in den Nachbargemeinden, noch der optimale Schutz der Bürger, die in der eigenen Gemeinde zukünftig näher als 2000 Meter an den WKAs wohnen werden.

      Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich Ihre Antworten falsch interpretiert habe. Dann aber bitte so, dass man Ihre Antwort nicht erneut interpretieren muß, schließlich möchte nicht nur ich Klarheit darüber haben, woran man bei der QUH ist, welche Dinge sie mit trägt und wogegen sie sich ggf. mit aller Macht stämmen wird.

    • QUH-Gast
      20. November 2013 um 19:03

      Was kostet eigentlich die Planung? Wenn sich die Gesetzeslage jetzt ändert, waren die Planungskosten vielleicht umsonst. Zumindest finde ich es bedenklich wenn in der jetzigen Situation weitere neue Kosten verursacht werden. Gibt es hierzu Zahlen, wurden die veröffentlicht? Was haben Herr Sing und die anderen Gutachter den bisher in Rechnung gestellt?

    • QUH-Gast
      21. November 2013 um 19:07

      Das Energiekonzept wurde von der Startseite entfernt? Sind die Diskussionen zu kritisch oder ist das ein Versehen bei der Erstellung der Webseite??

  4. Alternativlos
    20. November 2013 um 15:13

    4 Windräder neben der Autobahn? Sagt es schon alles.

    Nur 1 der 4 Windräder ist neben der Autobahn, die anderen 3 machen das Leben eines ganzen Dorfes zur Hölle. Und das mit 100% Zustimmung des Berger GR.

  5. Alternativlos
    20. November 2013 um 16:38

    …Berg und suchen mühevoll unseren Weg. Leider ist dieser Weg mühevoll für Berger Nachbarn, keineswegs für Berg.

    • QUH-Gast
      20. November 2013 um 17:39

      Keine Einsicht Es ist schon erstaunlich, dass sich in der Bevölkerung und auch in den Koalitionsverhandlungen die Einsicht durchsetzt, dass WKA Förderung in dieser Form keinen Sinn macht, in Berg aber im GR einfach so getan wird, als ob sich die Welt nicht ändert.
      Dass Planer hier eine andere Auffassung haben, da Sie ja für die Planung bezahlt werden, ist da nicht auszuschließen. Ich lese die Stellungnahme so: Wir drücken dass jetzt noch schnell durch, ehe die Regelungen der neuen Koalition rechtskräftig werden und hoffen dann auf Bestandsschutz.
      Vielleicht gibt es ja im GR doch noch den einen oder anderen Vertreter, der zum Umdenken in der Lage ist??
      Außerdem gibt es ja bald Gemeinderatswahlen. Vielleicht findet sich ja doch jemand, der die Interessen der Bürger in Berg vertreten möchte, die die 10H Regelung zum Wohle unserer Nachbarn einhalten wollen?

  6. gast
    22. November 2013 um 13:58

    Hallo QUH, nachdem gerüchteweise durchgesickert ist, dass vor kurzem Herr Monn bei Herrn Seehofer zur Audienz war, würde mich interessieren, ob der QUH bekannt ist, wie das Treffen verlief und was Herr Seehofer Herrn Monn geraten hat. Hat Herr Monn dem GR gegenüber etwas verlauten lassen und wenn ja, darf die Öffentlichkeit wenigstens die Quintessenz des Gesprächs erfahren?

    • quh
      22. November 2013 um 16:36

      Monn bei Seehofer Lieber Gast, nein, der Gemeinderat wurde bislang offiziell nicht informiert; allerdings gab es auch 3 Wochen keine Sitzung. Aber danke für die Erwähnung des Gerüchtes.

  7. super süß
    22. November 2013 um 20:16

    Wie wird denn eigentlich die Baustelle aussehen … kann dazu schon jemand was sagen?

    Sind die eingezeichneten Kreise mit Durchmesser 200m identisch mit der zu rodenden Fläche? Welche Flächen müssen absolut eben planiert werden?

  8. Bürger007
    9. Dezember 2013 um 22:04

    WKAs – Rechte wahren! Wer später einmal gerichtlich gegen den Bebauungsplan Nr. 88 vorgehen möchte, muß JETZT handeln!

    Am 16.12.2013 läuft die Frist für Stellungnahmen gegen den Bebauungsplan Nr. 88 “Wadlhauser Gräben” ab.

    Wer sich das Recht, später evtl. gerichtlich gegen den Bebauungsplan vorgehen zu wollen, sichern möchte, muß bis zum 16.12.2013 eine schriftliche Stellungnahme gegen den Bebauungsplan Nr. 88 bei der Gemeinde Berg einreichen.

    Unser Anwalt Armin Brauns schreibt hierzu:

    „Im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung an dem Bebauungsplan-verfahren haben auch Bürger die Möglichkeit neben entgegenstehen privaten Belangen auch die entgegenstehenden öffentlichen Belange wie Natur-, Arten- und Landschaftsschutz vorzutragen. In späteren Klageverfahren bleibt nur die Möglichkeit der Rüge der Verletzung reiner nachbarlicher Belange. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die Weichen für spätere Einzelgenehmigungen gestellt.“

    Im Klartext:

    Berg stellt JETZT die Weichen FÜR den Windpark. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, dann wehren Sie Sich HIER UND JETZT durch Ihre Stellungnahme gegen den Bebauungsplan Nr. 88!

    Ohne Ihre Stellungnahme bis zum 16.12.2013 verlieren Sie Ihr Recht auf eine mögliche spätere Klage bzgl. Landschafts-, Naturschutz etc.!

    Näheres hierzu erfahren Sie unter http://www.wadlhausergraeben.de oder per Mail an SchutzWadlhauserGraeben@gmx.de

    • QUH-Gast
      10. Dezember 2013 um 10:22

      Chancen? Bestehen denn realistische Chancen, mit einer solchen Klage durchzudringen? Berg hat doch eine Artenschutzprüfung durchführen lassen und wenn diese nicht i.S. eines Gefälligkeitsgutachtens “getürkt” ist (was freilich ein üblicher, indes nachzuweisender, Fall wäre), was gibt es für Erfolgsaussichten?

    • Bürger007
      11. Dezember 2013 um 16:04

      Chancen… Wie groß die Chancen im jeweiligen Fall sind, kann man natürlich im Vorhinein nicht sagen. Aber wenn man jetzt nichts tut, also seine Bedenken nicht bis zum Stichtag nochmals schriftlich an die Gemeinde Berg schickt, dann ist man später jeglicher Mittel beraubt und die Chancen sind dann gleich Null.

      Bitte beachten Sie, dass der Verein zum Schutz der Wadlhauser Gräben keine Rechtsberatung leisten kann.

  9. QUH-Gast
    11. Dezember 2013 um 23:57

    C H A N C E N Selbstverständlich bestehen Chancen mit einer Klage durchzudringen, denn das avifaunistische Gutachten von Narr, Rist und Türk ist erwiesenermaßen nicht nur lücken- sondern auch fehlerhaft. Dieser Sachverhalt wird dann ausführlich belegt.
    Auch die Windgutachten sind (lt. Herrn Sing vor Zeugen in der ” Post ” in Aufkirchen) so ausgefallen, wie sie der Besteller gewünscht hat.
    Hier sollte die Gemeinde Berg schon auf den neuen Bayerischen Windatlas warten, der lt. Frau Ministerin Aigner im Januar 2014 vorliegen soll,und der von weitaus geringeren Windgeschwindigkeiten ausgehen wird. Hier sind besonders die absolut nicht zu erreichenden prognostizierten Erträge der Berger WKA zu bezweifeln, die fast doppelt so hoch angegeben werden wie der Durchschnittsertrag aller deutschen onshore-WKA.
    Auf jeden Fall wird jeder Investitionswillige, der in die Berger Windrad-Falle tappt, sich bei Schadensersatzansprüchen auf die Produkthaftung der Gemeinde Berg berufen können. Mit den vorgelegten Zahlen kann niemand operieren, der als seriös gelten will.

  10. QUH-Gast
    12. Dezember 2013 um 0:13

    Chancen nur bei Einwänden bis 16.12.2013 Sie haben nur eine Chance, wenn Ihre Einwände bis zum 16.12.2013 im Berger Rathaus vorliegen.
    Nur in diesem Fall können Sie später gerichtlich gegen den Bebauungsplan und daraus evtl. folgende Baugenehmigungen vorgehen.
    Allen, die Ihre Einwände bereits abgegeben haben oder vorhaben, dies noch termingerecht zu tun, kann man nur zu Ihrer Weitsicht gratulieren.
    Gleichzeitig sollten Alle, die das noch nicht getan haben, sollten nochmals überlegen, ob sie nicht auch für Menschen, Gesundheit, Tiere und unsere wunderschöne Landschaft Einspruch einlegen wollen.

  11. gast
    16. Dezember 2013 um 8:54

    Abgabefrist HEUTE 16.12.13 Heute läuft die Abgabefrist für Einsprüche gegen den Bebauungsplan Wadlhauser Gräben ab.
    Wer nicht damit einverstanden ist, dass unsere Heimat mit Windrädern ohne ökologischen Zweck und zum volkswirtschaftlichen Schaden Aller zerstört wird, sollte heute seine Rechte wahren und noch einen Einspruch auf die Gemeinde Berg bringen. Informiert euch, denkt nach und fragt euch, wer profitiert. Und dann schaut wer am Lautesten schreit, dass das EEG angegriffen wird.
    Es geht nur ums Geld, und zwar unseres. Und das ohne Skrupel.

    Es ist kein grosser Aufwand.