Von den Kindergärten zu den großen Jungs. Feuerwehr-Kommandant Tobi Völkl stellte am Dienstag im Rat in seiner einleitenden Rede zur Lage der Berger Feuerwehren klar: “Es geht nicht darum, ein Spielzeug für 200 große Jungs und 30 ebenso große Mädel anzuschaffen”, sondern um die “Fortführung des Feuerwehrfahrzeugkonzeptes mit Vorbildfunktion”, das die Gemeinde Berg besitze.
Prunkstück aus Berg: Ein HLF 20 (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) aus dem Jahre 2005
Die Feuerwehr sei gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 10 Minuten nach Schadensmeldung an jeder Unglücksstelle in der Gemeinde zu sein. Um zu einem Feuer nach Mörlbach zu kommen, sei eine rein Berger Feuerwehr nicht geeignet.
Dann stellte sein Berger Vertreter, Flo Knappe sorgfältig und detailliert die Situation bei den 5 Berger Feuerwehren dar und wies auf Gefahrenherde hin: z.B. Tiefgarage Genz, Schulen, Kliniken, der Server des Keller-Verlags. Dem gegenüber gestellt wurde die Ausrüstungslage: Nur in Höhenrain und Allmannshausen seien die Wehren für das neue Jahrzehnt gerüstet. In den drei anderen Ortsteilen (Berg, Bachhausen, Kempfenhausen) seien in naher Zukunft gravierende Neuinvestitionen nötig: allein in Berg würden in den nächsten drei Jahren zwei bis drei Neufahrzeuge gebraucht.
Der Berger Oldtimer LF 8 (im Besitz des FW-Vereins)
In der Tat stammt ein Löschfahrzeug in Berg aus dem Jahr 1973. Es ist immer noch im Einsatz und springt trotz Pflege nicht immer an. Es wird allerdings nicht von der Gemeinde betrieben, sondern in Eigenleistung vom “Verein Freiw. Feuerwehr Berg”. Statt dieses vereinseigenen “Oldtimer”-LF 8 will man ein neues LF 10. Kostenpunkt ca. 210.000€ (53.000 davon könnten gefördert werden). BM Monn verriet, er habe die Kosten für dieses Gerät bereits in den Haushaltsplan für 2013 eingeplant. Eine Entscheidung des Rates steht allerdings noch aus. Weiter bräuchte Berg in den kommenden Jahren (2013/14) ein MZF (Mehrzweckfahrzeug 55.000€) und eine Umfunktionierung des alten Rüstwagens zum Gerätewagen (30.000€).
Anschließend (2014/16) seien – trotz der geringen Mannschaftsstärke von nur 27 aktiven Feuerwehrleuten – zwei neue Fahrzeuge für Kempfenhausen (160 bzw. 45.000€) von Nöten. GR Ammer fragte nach, ob man denn nicht im Notfall in 3 Minuten mit Blaulicht von Berg ins Kempfenhauser Krankenhaus gelangen könne? Darauf antwortete Kommandant Völkl, dass seiner Überzeugung nach das Gefahrenpotential in Kempfenhausen “viel zu hoch” sei (Schule, Landschulheim, 2 Kliniken, Keller-Verlag, diverse Großtiefgaragen), um dort auf eine Feuerwehr zu verzichten. Bekanntermaßen teilen diese Einschätzung einige Berger nicht unbedingt.
Zuletzt müsse man für das Jahr 2019 mit einer Anschaffung eines neuen LF (210.000€) für Bachhausen rechnen.
Einen Spielraum für diese Neuanschaffungen sehe er nicht, versicherte Tobi Völkl. Insgesamt beziffert er den Investitionsbedarf bis 2019 auf 710.000€. Davon könnten 260.000€ gefördert werden, sodaß ein Betrag von 550.000€ für zehn Jahre verbliebe, mithin 55.000€ pro Annum. GR Link fragte nach, ob das die Preise vor oder nach den entdeckten Preisabsprachen seien, über die in den Zeitungen berichtet worden war. Da – so wurde dem Rat geantwortet – gäbe es wohl keinerlei Unterschied.
Zusatz: Einen Bericht des BR, in dem die Kartellbehörde hingegen bestätigt, das die in letzter Zeit von den Kommunen (und so auch von Berg) angeschafften Feuerwehrwägen “sicherlich überteuert” waren, findet sich im Netz hier: http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/quer/quer-video-feuerwehr-ID1297980059721.xml
Der Kommandant persönlich … … hat uns auf einen Fehler in unserer Berichterstattung hingewiesen, den wir natürlich sofort behoben haben. Er schrieb uns: “Die Ffw Berg will KEINEN neuen Rüstwagen!!! Wir wollen auch keine 3 neuen Fahrzeuge sondern 2 (…) Wir wollen eben den alten RW behalten nur umfunktionieren zum Gerätewagen”. Wir entschuldigen uns ausdrücklich dafür, dass wir dies falsch verstanden hatte. Bei einem so faktenreichen Vortrag sei uns dieser Fehler verziehen. In der Summe war unsere Berichterstattung allerdings korrekt, der Kommandant selbst spricht dennoch von einem “guten Bericht”. Danke Tobi für die gute Zusammenarbeit.
Preisabsprache bei Feuerwehrauto Herstellern Gestern bei der TV Sendung Quer im BR wurde berichtet, dass die 3 größten Anbieter von Feuerwehrfahrzeugen Preisabsprachen betrieben haben. Die Hersteller haben sich ihr Vertreibsgebiet vorab aufgeteilt und konnten so mit überteuerte Angeboten die Ausschreibung gewinnen. Das Kartellamt hat die Hersteller auf Strafen i.H.v.20 Mio Euro verklagt. Ist unsere Gemeinde auch davon betroffen? Im Bericht wurde erwähnt, dass die Gelder leider nicht den geschädigten Gemeinden zugute kommen, sondern vom Bund einkassiert werden.
Feuerwehr und Preisabsprachen Lieber Simpson,
ja, die Berger Feuerwehr ist davon betroffen. GRin Link hat auch explizit nachgefragt, ob die kalkulierten Preise dies berücksichtigen. Sie bekam von der Feuerwehr die rätselhafte Antwort, dass die Feuerwehr es sich nicht vorstellen könne, dass es jetzt billiger werden würde und dass die Wägen europaweit ausgeschrieben würden und da alles seine Richtigkeit habe. Uns hat diese Antwort etwas verblüfft. GR Hlavaty meinte, dass Preisabsprachen nicht automatisch bedeuten würde, dass die Preise nach oben gehen. Nun ja.
Und nochmal “ja”. Die Gemeinden haben zwar die Preise gezahlt, die abgesprochen waren, haben aber momentan kaum Möglichkeiten einen Schaden geltend zu machen. … Sie können ja kein günstigeres Angebot vorweisen.
Feuerwehrwägen “sicherlich überteuert” Den quer-Bericht des BR, in dem die Kartellbehörde bestätigt, das die in letzter Zeit von den Kommunen angeschafften Feuerwehrwägen “sicherlich überteuert” waren, findet sich im Netz hier: http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/quer/quer-video-feuerwehr-ID1297980059721.xml
Edle Förderer oder taktische Schachzüge die wir alle bezahlen? In ihrem Beitag berichten Sie: “Statt dieses vereinseigenen “Oldtimer”-LF 8 will man ein neues LF 10. Kostenpunkt ca. 210.000€ (53.000 davon könnten gefördert werden).”
War es nicht ursprünglich (ich spreche vom Konzept der Gemeinde bzw. der Kommandanten vor einigen Jahren) vorgesehen, dieses sog. Oldtimer-LF8 ersatzlos aufzugeben. Der Verein der FF Berg hat dann großzügig angeboten, daß Fahrzeug in Eigenleistung zu betreiben. Dies wurde auch allseits im Gemeinderat gelobt, trotzdem erlaube ich mir zwei Fragen. 1) Wie und wer kann den prüfen, daß die Unterhalts- Reparatur- und Ersatzkosten der Gerätschaften und des Materials auf dem LF8 (die fast alle nicht mit dem Fahrzeug verbunden sind) vom Verein der FF Berg und nicht von der Gemeinde bezahlt wurden bzw. werden? Der Betrieb eines solchen Fahrzeuges besteht ja nicht nur in den Unterhaltskosten für das Fahrzeug (Reparaturen, Kundendienst,…) sondern nicht unerheblich in den Unterhaltskosten für Gerätschaften und Material und sind nicht automatisch einem Fahrzeug zuzuordnen. Aber wahrscheinlich wurden all diese Dinge gekennzeichnet und in Inventarlisten erfasst und von der Gemeinde überprüft, damit diese Verwechslung nicht sattfinden kann. Daher meine Frage 2) Wieso soll ein im Besitz des Vereins der FF Berg befindliches Fahrzeug auf Kosten der Gemeinde Berg, also auf unser aller Kosten, ersetzt werden? Ich hätte da auch noch ein altes Auto! Da demnächst der Haushalt der Gemeinde Berg zur Beratung im Gemeinderat ansteht, würde auch ich mich über die Berücksichtigung einer Ersatzbeschaffung freuen. Oder habe ich da was falsch verstanden?…
Lieber Quh-Gast Wir werden diese Fragen an den Kommandanten weiterleiten.
Liebe QUH … (Verantwortungsvolle Gemeinderäte?) Vielen Dank für die Weiterleitung meiner Fragen an den Kommandanten. Sollten diese Fragen aber nicht auch, oder sogar vor allem, von verantwortunngsvollen Gemeinderäten unserer Gemeinde beantwortet werden? Die QUH-GRInnen können sich ja sicher noch an ihre gefassten Beschlüsse und akzeptierten Konzepte erinnern. Wer verantwortet eigentlich die Ausgaben (für Feuerwehrfahrzeuge) in der Gemeinde? Falls Sie sich bezüglich der Ersatzbeschaffung meines alten Autos dann auch vertrauensvoll an mich wenden wollen… 😉
Zuständigkeiten Lieber QUH-Gast
auch wenn Sie (und wir) das gerne so hätten: Als ehrenamtliche Gemeinderäte können wir nicht alles wissen und sind darauf angewiesen, dass uns Fachleute richtig beraten. Die Tatsache, das eines der FW-Wägen sich nicht im Besitz der Gemeinde befindet, wurde allerdings nicht im Rat erwähnt, sondern beruht auf unserer eigenen Recherche. Auch uns stellt sich da ihre Frage. Allerdings haben wir den Vortrag der Feuerwehr noch nicht schriftlich in Händen und möchten in solch einer komplizierten Materie nichts falsches behaupten. Deshalb haben wir Ihre Frage an den Kommandanten, den wir als genauen, umsichtigen und vernünftigen Menschen kennen, weitergeleitet und sind selbst gespannt auf die Antwort.
Auch bezüglich Ihres Autos werden wir uns natürlich kümmern, falls sich herausstellen sollte, dass sie es allein dazu benutzen, Mensch, Natur oder Besitz vor Katastrophen zu bewahren.
Die Antwort des Kommandanten: Hallo liebe QUH,
obwohl sich die Argumentation des obigen Kommentators mit dem privaten alten Auto jeglicher sachlichen Grundlage entzieht, antworte ich aber trotzdem gerne.
Warum hat denn der Verein die Kosten für das LF8 übernommen??? Aus taktischen Gründen – weil wir dieses enorm wichtige Fahrzeug einfach brauchen. Das Fahrzeug wird aber immer älter, und der Verein kann und will die Kosten auf Dauer nicht mehr übernehmen.
Ich bin auch gerne bereit, dem Kommentator das Fahrzeugkonzept auszuhändigen, da daraus eindeutig hervorgeht, mit welchen Aufgaben sich die FFW Berg auseinandersetzen muss.
Es ist auch nochmal ganz klar hervorzuheben, dass es sich hier um eine Anschaffung handelt, die zur Sicherheit unserer Gemeinde und somit auch zur Sicherheit jeder einzelnen Bürgerin und einzelnen Bürgers handelt und nicht um ein Privatvergnügen.
Reparaturkosten an diesem Auto wurden seit dem Beschluss immer von der FFW Berg übernommen. Zuletzt war es die Lichtmaschine, die ausgetauscht werden musste. Jedes Auto in der Gemeinde hat in der Verwaltung eine eigene Kostennummer, welche mit dem Kennzeichen in Verbindung steht. Wird ein Vereinsfahrzeug getankt, muss es über das Kennzeichen abgerechnet werden.
Der Steuerzahler würde nur belastet werden, wenn einfach ein anderes Kennzeichen angegeben würde. So etwas wäre Betrug, und das lasse ich mir und meiner Wehr sicher nicht unterstellen.
Das Fahrzeugkonzept wurde von 10 Kommandanten den aktuellen Bedürfnissen – und nicht den Bedürfnissen von vor 10 Jahren – angepasst und der Gemeinde als Empfehlung weitergeleitet.
Ich bitte um Verständnis, dass ich künftig nicht mehr auf anonyme Briefe antworten werde, stehe aber natürlich für offene Gespräche jederzeit zur Verfügung.
Tobias Völkl
Erhebliche Erweiterung des Fahrzeugbestandes Lieber Herr Kommandant,
bei der Sache mit dem privaten, alten Auto, bin ich davon ausgegangen, dass dies als nicht ganz ernstgemeinter Kommentar zu erkennen war. Wenn Sie aber schon als erstes darauf eingehen, will ich versuchen, Ihnen auch hierzu den sachlichen Hintergrund darzulegen. Da das alte LF8 im bisherigen Fahrzeugkonzept wohl nicht enthalten ist und es sich auch nicht im Besitz der Gemeinde befindet, handelt es sich aus Sicht des Steuerzahlers nicht um eine Ersatzbeschaffung, sondern um eine, nicht unerhebliche, Erweiterung des Fahrzeugbestandes. Wenn wir uns auf diese Sprachregelung einigen könnten, haben wir schon eine erste Übereinstimmung erreicht.
Ich habe nicht darum gebeten, mir das Fahrzeugkonzept auszuhändigen, noch habe ich (bisher) daran irgendwelche Kritik geübt. Falls Sie es aber allgemein veröffentlichen wollen/können/dürfen, ist es sicherlich kein Schaden und fördert bei plausibler Darstellung nur die Akzeptanz beim Gemeindebürger und Steuerzahler. Was Sie aber unbedingt machen sollten, geben Sie allen Gemeinderät(in)en nicht nur das neue, sondern auch das bestehende Fahrzeug-(Spar)-Konzept. Wie es scheint sind noch nicht, oder nicht mehr, alle GRInnen auf dem aktuellen Stand.
Dass es sich bei Feuerwehrfahrzeugen um Anschaffungen handelt, die der Sicherheit in unserer Gemeinde dienen, hat ebenfalls niemand in Abrede gestellt.
Was mich verwundert, sind Ihre Ausführungen, dass das LF8 nicht zu Lasten der Gemeinde und nicht unter Angabe eines anderen Kennzeichens betankt wird. Davon gehe ich aus. Wieso aber verwehren Sie sich gegen eine Unterstellung, die niemand getroffen hat? Wäre es da nicht sinnvoller gewesen, einfach nur meine positive Annahme zu bestätigen, dass z.B. alle nicht mit dem Fahrzeug verbundenen Gerätschaften gekennzeichnet sind, um ein ungewolltes Vertauschen mit Gerätschaften aus den anderen Fahrzeugen zu verhindern. Aber auch davon gehe ich jetzt einfach mal aus.
Dass das bestehende Konzept bereits zehn Jahre alt ist, wage ich zu bezweifeln, ich würde jetzt mal so um die fünf bis sieben Jahre schätzen, will mich aber nicht festlegen. Das werden Sie dann sicher dem GR mitteilen, da Sie ja nicht mehr auf anonyme Briefe antworten wollen. Nur zur Klarstellung, ich habe nie um eine Stellungnahme des Kommandanten gebeten, sondern mich über den mangelnden Kenntnisstand der QUH-GRInnen gewundert. Nachdem ich heute vom 5. Geburtstag der QUH gelesen habe, sind meine Erwartungen aber wohl zu hoch gesteckt und ich werde mich, wie bisher, lieber auf das Erinnerungsvermögen der anderen Fraktionen im GR verlassen.
Herzlichen Dank auch an den „weiteren QUH-Gast“ für seinen Beitrag „Fahrzeugkonzept der Feuerwehren“. Da sind meine Erinnerungen wohl doch nicht ganz verkehrt gewesen. Auch ich möchte noch anfügen, dass ich unseren Feuerwehren sehr gewogen bin, was mich aber an einer kritischen und ehrlichen Betrachtung auch nicht hindern soll.
In der Hoffnung auf eine zufriedenstellende Entscheidungsfindung wünsche ich jetzt allen ein einsatzfreies Wochenende und letztlich ein maßvolles und ausgewogenes Konzept.
Fahrzeugkonzept der Feuerwehren Also ich kann mich auch daran erinnern, dass das LF 8 der Feuerwehr Berg in das Eigentum des Feuerwehrvereins überging. Soweit gehe ich davon aus, dass ebenfalls der Unterhalt und sonstige Beschaffungen (z.B. Reifen) dafür bisher und auch in Zukunft vom Verein – und nicht von der Gemeinde – bestritten wurden bzw. werden.
Eine Ersatzbeschaffung durch die Gemeinde Berg wäre die Krönung eines vor mehreren Jahren gefassten Konzeptes zur REDUZIERUNG von Feuerwehrfahrzeugen. Bitte nicht falsch verstehen:
Wir brauchen jede einzelne Feuerwehr in der Gemeinde! Und diese brauchen auch Ausrüstung und Fahrzeuge auf dem Stand der Technik um Ihre ehrenamliche Hilfe am Nächsten sicher und zuverlässig leisten zu können!
Aber ein lange erarbeitetes Konzept mit “Vorbildcharakter für andere Gemeinden” darf nicht nach wenigen Jahren über den Haufen geschmissen werden! Damals haben alle Komandanten zusammen festgestellt, dass Einsparpotenzial bei den Fahrzeugen sinnvoll ist.
Ich hoffe der gesamte Gemeinderat kann sich doch noch an die Verabschiedung des Fahrzeugkonzeptes mit allen seinen Reduzierungen des Fuhrparks erinnern!
Ein weiterer Gast
Praxistest Heute gegen 20:45 prompt ein Einsatz in Kempfenhausen – vor der Schön-Klinik. Es waren wohl mehrere Feuerwehren vor Ort. Der Alarm ging los, als wir zufällig gerade in Berg ins Auto stiegen, in Kempfenhausen kamen uns bereits mehrere Wagen mit Blaulicht, auch Rettungswagen, entgegen, aus Starnberg kommend. Grund (danke für die Info!): Rauchentwicklung, Ursache unbekannt, Einsatzende eine knappe Stunde später. Wir bekommen bestimmt noch genauere Informationen, welche Wehren beteiligt waren.
Was soll diese Diskussion? Über diese Diskussion muss ich mich (und ich bin sicherlich nicht der Einzige) schon sehr wundern. Ich habe so langsam das Gefühl, dass sich einige Schreiber hier wichtig machen wollen mit populistischen Bemerkungen über den armen Steuerzahler usw.
Ich habe oft genug erlebt, wie die Feuerwehr durch ihr schnelles Eingreifen Existenzen, wenn nicht Leben, gerettet hat. Mit einer solchen Schreiberei wird sicherlich nicht dazu beigetragen, dass die Feuerwehrleute, die ehrenamtlich und mit vollem Einsatz für uns alle tätig sind, in ihrem Engagement bestärkt werden. Es geht hier nicht um den Spieltrieb von irgendwelchen Möchtegern-Feuerwehrlern, die gerne mal mit großen Fahrzeugen durch die Gegend fahren wollen, sondern um die Sicherheit jedes einzelnen von uns in Berg.
Wissen Sie, was es bedeutet, die Einsatzleitung bei großen Schadensereignissen zu übernehmen? Wissen Sie, wer als erstes der Buhmann (noch gelinde ausgedrückt) ist, wenn etwas nicht so läuft, wie es soll? Das ist u.a. der Kommandant, der dann für seine ehrenamtliche Tätigkeit auch noch den Kopf hinhalten muss. Und wenn er diese Verantwortung übernehmen soll, sollte es ihm gestattet sein, seine realistischen Vorstellungen von notwendiger Ausrüstung zu äußern.
Schnell geht’s, dass es mal brennt. Und ich möchte nicht in der Haut eines der großen Kritiker stecken, der plötzlich selbst mal die Hilfe benötigt.
Und auf den Gemeinderäten – gleich welcher Vereinigung zugehörig – rumzuhacken, weil sie die Fachleute zu Rate ziehen, ist primitiv. Wer es besser kann, wird sicherlich nicht daran gehindert, auch Verantwortung zu übernehmen.
Ich finde diese Diskussion leider typisch spießbürgerlich deutsch und traurig.
P.S. Ich bin weder Feuerwehrler noch Gemeinderat – und auch kein Quh-Mitglied 🙂
Heiliger St. Florian… Vorauszuschicken ist, dass der Autor Kempfenhauser, QUH-Gemeinderat und Mitglied der FFW Kempfenhausen ist. Kempfenhausen ist u.a. die Heimat des Landschulheims, der MS Klinik, der Schön-Klinik, des Kellerverlags und des Allianz-Seminarzentrums, alles im Vergleich zur normalen Gemeindestruktur besonders intensive Einrichtungen, bei denen im Ernstfall gleichzeitig jeweils hunderte von Menschen betroffen wären. Die hiesige FFW als die vergleichsweise kleinste FFW-Einheit im Gemeindeverbund leistet mit ihren nur 27 Aktiven und einem verhältnismässig kleinen Ausrüstungs/Fahrzeug-bestand überproportionale Arbeit und steht in Hab-Acht-Stellung für ein großes Gefahrenpotential. Gleichzeitig verfügt sie über jahrelange Erfahrung und hohe Detail- und Ortskenntnis in allen relevanten Gebäuden, was im Ernstfall wertvolle Minuten sind, die durch ein noch so schnelles Herbeieilen der Berger oder Starnberger Feuerwehr nicht einzuholen sind. Ihr in drei – fünf Jahren eine angemessene Ersatzbeschaffung zu verwehren, wäre grob fahrlässig.