Der Artikel 141 der Bayerischen Verfassung besagt ungeheuerliches: “Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen.” Das klingt nach Enteignung und Klassenkampf, die Wirklichkeit sieht – insbesondere am Starnberger See – anders aus. Selbst am Tergern- und am Ammersee wurden Seezugänge für den Bürger geschaffen. Aber selbst auf gemeindeeigenen Grundstücken wie neben dem Hotel Schloss Berg ist der See hier durch Betonwände versperrt.
Kein Seezugang in Unterberg
Noch schlimmer ist bekanntlich die Lage in Starnberg selbst, wo sich vor 3 Jahren ein Verein “Schöner zum See” gegründet hat, der jetzt den Wahlkampf zum Anlass nimmt, das leidige Thema Seeanbindung dort wieder auf die politische Tagesordnung zu setzen. Am Donnerstag (12.3.) will man im “Maximilians” (19 Uhr) ein kostengünstiges Lösungskonzept vorstellen.
Ein großzügiger verkehrsberuhigter Platz statt Billig-Baracken empfiehlt der Starnberger Verein “Schöner zum See” (Abbildung: Verein SzS)
Auch für das Berger Grundstück am See (das zur Hälfte dem Freistaat gehört) gab es schon Vorschläge, wie mit wenig Aufwand ein Seezugang neu gestaltet werden könnte. Passiert ist – wie in Starnberg – bisher leider nichts.
Freier Seezugang für freie Bürger (Entwurf: Volker Cornelius)