Vor Gericht und auf hoher See…

Die Anti-Flachdach-Satzung in Allmannshausen, die im vergangenen Jahr von unserem Gemeinderat – übrigens gegen die Stimmen der QUH – beschlossen wurde, ist laut Verwaltungsrichter Berberich – der hatte auch den Mörserturm zur Sternwarte erklärt – wahrscheinlich wegen eines formalen Fehlers ungültig. “Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand”, aber diesmal vielleicht als frische Brise für die Bauwerber, die in der Seeburgstrasse ein Heim mit Flachdach bauen wollen.


Baugrundstücke unterhalb der Biemer-Villa.

Die Logik ist nicht einfach: Wenn die Satzung formal ungültig ist, richtet es sich nach der Bebauung in der Umgebung (§ 34 BBaug). In unmittelbarer Umgebung steht aber bereits ein – vor Satzungserlass – genehmigtes Flachdach, also dürfen auch die Antragsteller so bauen. Ob ein Kompromiss in Form eines asymmetrischen Satteldachs die Lösung ist, stellt sich erst in einer der nächsten GR-Sitzungen heraus, in der das Thema noch einmal zur Vorlage kommen wird.

Auf unsere Nachfrage bei der Verwaltung, welche Lösung die Gemeinde Berg nun anstrebe, wollte sich diese noch nicht zu dem Urteil äußern.