Schnell über die Außen: die 9. Sitzung des Berger Gemeinderates

Gut gespielt, die Chancen vergeben, war die einhellige Meinung vor der 9. Gemeinderatssitzung … danach sollte es ganz anders aussehen. Bei den Gemeinderäten machte sich einiges an Frust breit. Scheinbar machtlos steht man dem Ansturm der Investoren gegenüber. Die Abwehr aus dem Rückraum (das Landratsamt) fällt dem Anliegen der Gemeinde immer wieder in den Rücken. 

Aber zunächst die Anfragen aus dem Rat: GR Reiser (BG) forderte energisch eine Beendigung des jahrzehntelangen Streites um die Zufahrt zum Gewerbegebiet am Lüßbach. Dort haben sich die Parteien nach einem angedrohten Enteignungsverfahren zwar geeinigt, trotzdem stockt irgendwie der Fahrplan.

Zum wiederholten Male wurde (GR Wammetsberger, CSU) die Müllsituation am Gasthof “Post” beklagt. Auch da geht nichts voran. Zum ersten Mal verwies der Bürgermeister an diesem Abend auf das Landratsamt.

GR Ammer (QUH) wünschte sich Aufklärung über die Grundstückssituation beim “Manthaler”. Dem Wirt gehören (so wie auch in der “Post”) Teile der öffentlichen Straße, der Gemeinde hingegen Teile des idyllischen Biergartens. Obwohl alles auf einen “Grundstückstausch” (BGM Monn) hinauszulaufen scheint, gibt es hier offenbar einige Unstimmigkeiten.

manthaler

Berg früher: Das Gasthaus “Manthaler” auf einer alten Postkarte

Der erste Tagesordnungspunkt erregte dann die Gemeinderäte aller Fraktionen: Bereits drei Mal hat der Gemeinderat eine extensive Wohnbebauung in der Berger Bäckergasse abgelehnt: auf einem 1281 qm großen schmalen Grundstück sollen dort 11 Wohneinheiten – also für eine ganze Fußballmannschaft – samt Tiefgaragenplätzen auf die Muräne rechts neben der Staatsstraße am Eingang zur Bäckergasse gebaut werden. Eine solch massive Wohnbebauung ist in Berg ohne Beispiel. Der Bauwerber zieht allerdings als Vergleich das zweckgebundene “Betreute Wohnen” und den Supermarkt im Ortszentrum heran … und unfassbarerweise will ihm das Landratsamt in dieser – nach menschlichem Rechtsempfinden absurden – Argumentation folgen und das Bauprojekt gegen den einstimmig erklärten Willen der Gemeinde genehmigen.

GR Wammetsberger faßte die vielen entrüsteten Wortmeldungen der Gemeinderäte am besten zusammen: So eine Planung sei “bar jedes gesunden Menschenverstandes“; wenn solche Gebäude mit solchen Begründungen gegen den Willen der Gemeinde gebaut werden dürfen, “brauchen wir nicht mehr planen“. Alle Arbeit des Gemeinderats sei dann eine Farce. … Und genau das scheint sie auch zu sein.

Die Gemeinde erwägt, gegen das Bauvorhaben und die Baugenehmigung zu klagen. Eine aufschiebende Wirkung hat eine solche Klage nicht … allerdings müßte im Erfolgsfall das Gebäude dann theoretisch wieder abgerissen werden. Letzte Möglichkeit wäre eine Veränderungsssperre und die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

11 wohneinheiten

Berg in der Zukunft: “Hochhausbau” in der Bäckergasse

Wie schwer die Durchsetzung des Rechts allerdings sein kann, erwies sich am nächsten Tagesordnungspunkt, wo zum gefühlt 700. Mal einer schwarz gebauten Scheune eines ortsansässigen Ingenieurs die nachträgliche Baugenehmigung verwehrt wurde … für das Gebäude liegt eine Beseitigungsanordnung des Landratsamtes vom 17.9.2014 vor.

Das Fazit: dem Gemeinderat geht es wie den Iren: er hat eh keine Chance, die er verwerten könnte. Daran schloß sich passenderweise die Nicht-öffentliche Sitzung an, zu der vom Landratsamt Herr Kühnel und aus Berg Herr Teymurian geladen waren.