Den Wortbestandteil “quer” bei der Querungshilfe hat wohl jemand gründlich missverstanden.
Zu wörtlich genommen: quer drüber!
Quasi über die Bande ist hier jemand querfeldein durch den frisch angesäten Rasen gefahren, wohl um zu wenden. Wenigstens konnte er oder sie noch nicht gegen den Laternenmast döngeln …
Markierung für die Laterne
… der ist nämlich noch nicht installiert.
noch viel unglaublicher: in den ersten Stunden nach der Fertigstellung ist mir an der Querungshilfe ein Auto begegnet, dass den neu erstellten Fußweg als Einfahrt zum Parkplatz interpretiert hat. Das Fahrzeug kam von der Aufkirchnerstrasse, ist um die Verkehrsinsel gefahren, dort einige Meter entgegen der Fahrtrichtung und dann über den Gehweg in den Parkplatz gefahren.
Das gibt’s ja nicht!
Unglaublich was in den Köpfen vorgeht.
Wer kommt denn nun für den Flurschaden auf?!
Wie wäre es mit einem Antrag für einen Pfosten bei der Quehrungshilfe?
Unabhängig davon, dass die Straßenführung aus meiner Sicht in Richtung Aufkirchen nicht gut ist, weil einfach zu stark verschwenkt, sollte man massive Begrenzungspfosten einbauen, damit sich so rücksichtslose Falschfahrer wenigstens ihr Auto so richtig kaputt machen… 🙂