… sind nicht Frauenherzen, sondern vielmehr kurze Tagesordnungen. Außer den Bekanntgaben, Anfragen, Berichten und Terminen, die stets den öffentlichen Sitzungsteil umrahmen, standen nur drei Punkte auf der Tagesordnung – und drei Mal handelte es sich um Entscheidungen, die Bebauungspläne betrafen. Aber es wurde ein langer Abend.
B-Plan 1: Hier ging es um eine völlig verdrehte Situation am Habichtweg, die sämtliche Juristen im Gemeinderat auf den Plan rief und letztlich zu dem Beschluss führte, einen Anwalt zu beauftragen. Trotz der einheitlichen Bestrebungen des Gemeinderats, eine Wohnnutzung in einem ehemaligen, seit 1975 nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Stall im Außenbereich zu verhindern, verschickte das Landratsamt – heute (!) – die Genehmigung an den Erben des Anwesens. Uns bleibt nur die Möglichkeit, gegen den Bescheid zu klagen und/oder parallel einen Bebauungsplan anzugehen.
Die Hau-Ruck-Aktion des Landratsamts brachte jedenfalls GR Reiser auf die Palme: “Was bewegt das LRA, uns die Füße wegzuschlagen?”, fragte er in seiner Brandrede. “Sollen wir jetzt brave Bürger sein und diesen Bescheid akzeptieren oder wollen wir gestalten, wie wir es uns vorgenommen haben?” Spontaner Applaus. Auch Andi Hlavaty meinte dazu: “Das ist Sprengstoff. Dadurch, dass viele Gebäude nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, könnte eine Vielzahl von Wohnungen im Außenbereich entstehen.”
Beschlossen wurde die Beauftragung eines Anwalts, die Erstellung eines Bebauungsplans und der Erlass einer Veränderungssperre.
Oberlandstaße Ecke Allmannshauser Straße
B-Plan 2: Aufhausen – hier möchte die Vesta GmbH auf dem Grundstück von Siegfried Genz gegenüber vom Fidesgebäude drei Wohnhäuser errichten. GR Adldinger war mit dem LRA der Meinung, hier rede man klar über Außenbereich, während GR Galloth gerne Einfluss auf die Gestaltung der Baukörper nehmen würde und GR Kaske sich sehr an die Siedlung unten an der Maxhöhe erinnert fühlte. Per Beschluss wird die bald schon zehn Jahre alte Bebauungsplanung fortgeführt. Der Vorbescheid wurde daher zunächst abgelehnt, die Gestaltung soll der PUVE (weiß eigentlich noch jemand, was das ist?) beraten und vorab soll geklärt werden, ob es sich um Außen- oder Innenbereich handelt.
B-Plan 3: Nach wohl realen und nicht nur gefühlten tausend Einzelentscheidungen in der causa B-Plan Tobias Maxl wurden ein Zwerchgiebel und eine Schüttbox abgenickt – so wurde die Planreife bestätigt und er kann anfangen zu bauen.
Ein letztes, nicht minder wichtiges Thema war die Frage, ob man die Photovoltaikanlagen, die die Gemeinde auf dem Fidesgebäude, der OMG-Schule und dem VH Höhenrain plant, selbst betrieben oder verpachtet werden sollen. Auch Bürgersolaranlagen waren weiter im Gespräch. Verwaltung und Gemeinderat wollten möglichst viele Informationen und Erfahrungsberichte einholen und zur nächsten Sitzung sammeln.
Und dann ging es erst richtig los – mit dem nicht-öffentlichen Teil. Aber hier heißt es wie immer mit Shakespeare: Der Rest ist Schweigen.