Neues aus der Etztalstrasse

Seit einiger Zeit hängt in der Etztalstraße ein Plakat, mit dem die Anwohner gegen die Ersterschließung ihrer Straße protestieren.

Wir haben in den vergangenen Wochen mehrfach über die Erschließung der Etztalstraße und die damit verbunden Kosten für die Anwohner berichtet:

– Der Abwasserkanal durch das Etztal musste vergrößert werden, bevor weitere Baumaßnahmen möglich wurden.
– Durch die Baumaßnahmen wurden die bestehenden Teerbeläge der Etztalstraße und Bäckergasse entfernt und mussten erneuert werden.
– Bei der Durchführung der Erneuerung stellte die Gemeinde fest, dass die Straßen noch nie erschlossen worden waren und die Anwohner 90% der Straßenbaukosten zu tragen haben.
– Mit einen Brief wurden die Anwohner nur wenige Tage vor Baubeginn über die geplante Maßnahme und die Kosten informiert.

Seitdem wehren sich einige Anwohner gegen diese Maßnahme, „…bei der die Bewohner der Etztalstraße für etwas zahlen sollen, was sie nicht haben wollten und zu dem sie auch nicht im Vorfeld befragt wurden“. Die Anwohner gründeten umgehend die „Interessengemeinschaft Etztalstraße“ und stellten schnell fest, dass es in der Gemeinde viele nicht ersterschlossene Straßen gibt. Des Weiteren fragt die Interessengemeinschaft, wie von einer Ersterstellung die Rede sein kann, wenn „ ..die Straße nachweislich seit Generationen existiert und den damaligen, geringeren Ansprüchen und technischen Anforderungen offensichtlich stets genügte, sonst hätte die Gemeinde längst an der Straße etwas tun müssen, was letztmals vor ca. 30 Jahren im Zusammenhang mit den Kanalarbeiten geschehen ist.“

Die von den Anwohnern konsultierten Rechtsanwälte gehen laut Aussage der Anwohner davon aus, dass „…zumindest der Teil von der Etztalschlucht bis zur Perchastraße, den die Gemeindeverwaltung wegen der Tagwasserkanalerweiterung in Auftrag gegeben hat, nie und nimmer abrechnungsfähig im Sinne einer Ersterstellung gemäß Ausbaubeitragssatzung ist.“ Der Anwalt der Gemeinde, RA Geißlinger, betonte in einer Anliegerversammlung im Okt. 2009, dass es sich um eine Ersterstellung handle.

Inzwischen sind die Straßenbauarbeiten im nördlichen Teil der Bäckergasse und im östlichen Teil der Etztalstraße abgeschlossen, der Streit wurde aber nicht beigelegt.

In mehreren Treffen zwischen Interessengemeinschaft und BM Monn „ .. konnte man sich nur darauf einigen, dass dem Anwalt der Interessengemeinschaft Einblick in die Ausschreibungsunterlagen, die Kostenaufteilung, und die Möglichkeit eines Gespräches mit Vertretern des Landratsamtes und dem Anwalt der Gemeinde eingeräumt wird.“ Die Anwohner kämpfen weiter für ihr Recht und hoffen auf die Solidarität „für, – wie wir (Anm. d. Red.: die Anwohner) meinen-, unsere Rechte und um Gerechtigkeit und auch um das Recht aller, denen es ebenso ergehen kann.“
Die Verwaltung geht „…unverändert von einer Ersterschließung und damit von einer 90%-igen Kostenumlegung aus. Allerdings warten wir (Anm. d. Red.: die Gemeinde) auf die von den Anliegern bzw. deren Anwalt schon lange angekündigte Vorlage von Dokumenten, die unsere Annahme widerlegen und zu einer Abrechnung nach Ausbaubeitragsrecht führen sollen (Kostenumlegung: 65%).“

Laut Bauamt könnte die Gemeinde bereits jetzt sogenannte Vorausleistungen erheben. Grundlage dafür bilden die bislang angefallenen sowie die noch zu erwartenden Erschließungskosten. Das ist aber noch nicht geschehen. Vielmehr wartet die Gemeinde ab, bis auch im westlichen Teil der Etztalstraße die Arbeiten begonnen bzw. abgeschlossen wurden.

Die Gemeinde bitte die Anwohner, “.. alle möglichen Unterlagen und Kenntnisse zu erlangen, um die richtige Entscheidung zwischen Ausbau- und Erschließungsbeitragsrecht fällen zu können. „ …. „
Würden die Fakten von deren Seite auf den Tisch gelegt werden, so könnten wir (Anm. d. Red.: die Gemeinde) darauf reagieren und wären die letzten, die im Falle eines Falles nicht von der Ersterschließung abrücken würden und zum Ausbau mit entsprechend reduzierter Kostenumlegung kämen“.

Wir warten weiter gespannt ab und hoffen auf eine baldige Einigung.

Kommentieren (4)

  1. QUH-Gast
    15. Juni 2010 um 9:23

    Sämtliche Klarheiten beseitigt… Wer traut sich, die einfache Realität zu akzeptieren? Ob es eine Ersterschliessung ist, entscheiden Profis der Verwaltung. Advokaten können dies selbstverständlich anzweifeln und dagegen ins Feld ziehen. Je nach dem, wer letztlich Recht behält, zahlt mehr oder weniger.

    Ein Gast

    • A. Ramstetter
      16. Juni 2010 um 14:47

      Danke Quh ! Gratulation an den Gast (kommentator) Ihr habt nun nach sehr langer Zeit doch mal wieder das Thema Etztalstraße aufgegriffen.Danke daür.
      Vielleicht ist die Quh doch nicht nur die Sport- und Kulturpartei?
      Allerdings gibt die Gemeinderätin Grundmann nur die Meinung der Gemeindeverwaltung wieder ohne jegliche Eigenrecherche. Schade!
      Darauf wird aber noch in einem späteren Kommentar eingegangen werden.

      Zu dem Kommentator “Gast” kann ich nur sagen, entweder er ist Gemeinderat, der zu allem, was die Verwaltung vorschlägt ohne selbst das nötige Background Wissen zu haben, den Arm hebt oder er ist kein betroffener Grundbesitzer hier in Berg, der in einen der sanierungsbedürftigen Straßen von Berg ( und das sind lt. Verwaltung über 40 Prozent ) lebt.
      Scheinbar akzeptieren Sie alles, was uns die so genannte Obrigkeit auferlegt.
      Ähnlich wie der Gastkommentator argumentierte auch ein mir sehr bekannter Gemeinderat aus der Quh: Akzeptiere das, was die Gemeinde sagt oder es müssen halt die Gerichte bemüht werden…
      Aber muss man immer streiten und die Advokaten bemühen?

      Ich und viele meiner Mitstreiter in der Etztalstraße denken jedenfalls anders. Insbesondere weil unser Bauamt hier in Berg unsere Sache nicht sehr glücklich vorbereitet und bis heute noch nicht richtig recherchiert hat, obwohl es hierzu gesetzlich verpflichtet wäre. Aber die Überlastung der Verwaltung….

      Wie man der Presse entnehmen kann, geht es ja mit dem Straßenbau in der Gemeinde und der damit resultierenden Abzocke der Bürger weiter:
      Jüngstes Beispiel „ Bismarkweg in Allmannshausen“

      Ich kann nur raten, akzeptieren Sie nicht alles was Ihnen vorgesetzt wird. Manches ist vollkommen anders als es zu sein scheint. Diese Erfahrung musste ich bei meinen Nachforschungen für die Etztalstraße machen. Wehren Sie sich…

      A. Ramstetter
      Etztalstraße

    • QUH-Gast
      16. Juni 2010 um 15:33

      Au Weiah…

    • Grundmann
      17. Juni 2010 um 0:41

      Hallo Herr Ramstetter,

      ich gebe an dieser Stelle weder die Meinung der Verwaltung, noch meine Meinung wieder, sondern publiziere eine Zusammenfassung der vorliegenden Informationen. Sollte es neue Tatsachen geben, werde ich gerne wieder darüber berichten.

      Übrigens ist es bei GemeinderätInnen nicht üblich bei allem “was die Verwaltung vorschlägt ohne selbst das nötige Background Wissen zu haben, den Arm” zu heben. So kümmert sich die QUH bei den meisten Tagungsordnungspunkten um zusätzliche Informatioen und diskutiert die Themen vor der GR-Sitzung. Dies allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

      Elke Grundmann