Vor lauter Sommer sind wir noch die beiden wichtigsten Nachrichten aus der letzten Gemeinderatssitzung schuldig. Neues gibt es von der so genannten “Palastrevolution” … jener denkwürdigen Abstimmung, bei der der gesamte Gemeinderat gegen den Beschlussvorschlag von Bürgermeister und Verwaltung stimmte, als es u.a. um die Genehmigung dieses Bauwerkes am Fischbuchet ging.
Der Bauherr hatte das Exposé schon gedruckt
Laut Einschätzung der Gemeinde hätte man dieses Gebäude genehmigen müssen. Der Gemeinderat verweigerte geschlossen die Zustimmung. Würde das Landratsamt nun das Einvernehmen ersetzen? … allein es kam anders: Der Bauherr zeigte sich nämlich durchaus von der geschlossenen Ablehnung seines Projektes beeindruckt. Mittels einer kleinen Aufschüttung (statt einer Abgrabung) verlor das Haus seinen 4-stöckigen Charakter. Jetzt sah der Entwurf so aus:
3 statt 4 Stockwerke … leider möglich, aber einstimmig so beschlossen
Zusammengefasst: ein Lehrstück, wie sinnvoll es doch ist, einen Planungswillen zu äußern, auch wenn die rechtliche Lage nicht eindeutig dafür spricht. Mithilfe eines starken Votums des Gemeinderates kann manche Bausünde doch zumindest abgemindert werden (Den Bericht zur “Palastrevolution” findet sich hier: /?p=929/ ).
Außerdem stand noch ein weiteres Filetstück der Gemeinde auf der Tagesordnung: das Haus gegenüber der Apotheke in der Mitte von Berg steht leer, der Besitzer möchte auf seinem Grundstück neu, natürlich größer und mehrere Häuser bauen.
Das Haus in der Mitte von Berg: kurz vor dem Abriss
Problem bei der Angelegenheit: sogar der angrenzende König-Ludwig-Brunnen steht teilweise auf privatem Grund.
Öffentlicher Brunnen, teilweise auf privatem Grund
Die Gemeinde plant an dieser wichtigen Stelle an der Postgasse einen Bebauungsplan aufzustellen, zu dem erste Überlegungen vorgestellt wurden.
Traum von einer neuen Ortsmitte mit zwei neuen Gebäuden, das untere mit Geschäften im Erdgeschoß (zum Vergrößern Bild anklicken)
Es wurde eine kleine Sternstunde von GR Steigenberger, der mit geübtem Blick erkannte, dass der vorgelegte Plan dazu führen würde, die auf dem Grundstück noch erhaltene Endmoräne fast völlig zu eliminieren. Teilweise dürften auf dem schmalen Grundstück, das sich an der Straße bis zum Bushäuschen erstreckt, mehrere Meter Höhenunterschied herrschen. Auf der anderen Straßenseite ist die Endmoräne sogar als Bodendenkmal eingetragen.
Nachdem die Chance am Oskar-Maria-Graf-Platz kläglich vergeben wurde: die letzte Möglichkeit, eine Ortsmitte zu gestalten
GR Ammer konnte dem nur noch hinzufügen, dass eines der Planungsziele sein sollte, in dem Ensemble aus Apotheke, Bäckerei, Galerie und Brunnen samt neuem Geschäftshaus einen neuen Platz zu schaffen, der zum Verweilen einladen könnte. Bislang ist der eigentlich idyllische Fleck am Brunnen trotz reichlich vorhandenen Bankwesens reichlich ungenutzt. BGM Monn wagte es im Anschluss sogar, von einem Café an dieser Stelle zu träumen.
Baurechtliche Auffassungen Zum Thema “Palastrevolution”, gleiche Gemeinderatssitzung: Wie entschied eingentlich das Landratsamt bei den beiden Bauvorhaben am Habichtweg in Biberkor?
Wurde die baurechtliche Auffassung des Gemeinderates bestätigt oder die der Verwaltung und des Bürgermeisters?
Die Verfahren laufen beide noch und sind beim LRA Starnberg in Bearbeitung. Noch wurde nichts entschieden (auch wenn in dem schwebenden Verfahren in der Zeitung schon rätselhafterweise etwas anderes stand).