F: Ich melde mich ebenfalls als Anwohner der Etztalbreite. Laut der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Berg müssen die Anwohner bei Ersterschließungen 90 % der Erschließungskosten übernehmen. Diese Satzung stammt aus dem Jahr 1988. Die Etztalstraße ist jedoch schon lange mit Wasser und Strom versorgt, Müllabfuhr, Post und Schornsteinfeger kommen regelmäßig. Stimmen Sie mir zu, wenn ich dieses Gebiet als erschlossen bezeichne?
A: Müllabfuhr, Post und Schornsteinfeger kommen auch auf einem Feldweg – das sind die falschen Kriterien.
F: Ich möchte auf die Möglichkeit zurückkommen, einen Antrag zu stellen: Laut Erschließungsbeitragssatzung müssen die Anwohner 90 % der Kosten übernehmen, bei einer Straßenausbaubeitragssatzung liegt der maximale Beitragssatz für den Anwohner bei 65 %. Mein Antrag lautet: Bei Straßenerneuerungsvorhaben soll die Ausbaubeitragssatzung angewendet werden, es sollten von den Anwohnern nicht die 90 % zu zahlen sein.
A: Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Anlieger bereits einmal bezahlt haben, dann wird keiner etwas dagegen haben – aber wir müssen uns an Recht und Gesetz halten. Wenn Sie uns nachweisen können, dass die Straße schon erstmalig hergestellt und abgerechnet war, dann ist das kein Problem.