hereinwehende nachrichten – normenkontrollklagen gegen berger windräder endgültig gescheitert

Die Gemeinde Schäftlarn und drei dortige Landwirte sind mit ihren Klagen gegen die Teilflächennutzungspläne, die juristisch den Berger Windrädern zu Grunde liegen, vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht endgültig gescheitert. Die SZ meldet: “Der erste Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) verwarf die Anträge in einer Verhandlung am Dienstag aus formalen Gründen”. Die Gemeinde Schäftlarn sei gegen den Flächennutzungsplan so nicht klageberechtigt. Man hätte wohl höchstens dagegen klagen können, dass außerhalb des ausgewiesenen Windkraftvorzugsgebietes keine weiteren Anlagen gebaut werden dürfen … das aber liegt den Schäftlarnern fern.


Kann sich beruhigt einen anderen Bildschirmschoner suchen: Blick auf den Schreibtisch von BGM Monn (© BR)

Die Berger Juristen, die offenbar in dem Verfahren kaum das Wort ergreifen mussten, hatten dem Gemeinderat genau diesen Ausgang des Verfahrens vorausgesagt. Der Richter urteilte dann auch eindeutig: “Die Anträge der Kläger werden abgelehnt, eine Revision nicht zugelassen.” – Nach dieser letztinstanzlichen Entscheidung, die auch die Berger Investoren beruhigen kann, bleibt den Schäftlarner, die bisher alle Prozesse verloren haben, – außer der Kommentarfunktion hier im Blog – als letzter Hoffnungsschimmer nur noch eine Klage gegen das Landratsamt und die juristisch längst gültige Baugenehmigung. Auch hier stehen die Chancen nicht unbedingt besser. … Im Frühjahr ist Baubeginn.

Zum SZ-Artikel geht es hier:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/bergmuenchen-berg-gewinnt-schaeftlarn-verliert-1.2387134

Der Merkur berichtet so:
http://www.merkur-online.de/lokales/starnberg/berg/berg-wadlhauser-graeben-schaeftlarn-verwaltungsgerichtshof-windkraft-vier-klagen-abgewiesen-4804173.html

Kommentieren (4)

  1. QUH-Gast
    11. März 2015 um 12:05

    Ausbaumoratorium in Dänemark In Dänemark etwa gibt es, wie die Welt am Sonntag Anfang März berichtete, ein faktisches Ausbaumoratorium zur Windenergie, da die gesundheitlichen Auswirkungen durch Infraschall nicht geklärt sind. –
    Eine Studie wird gerade dazu erstellt.
    Ein dazu angekündigter Bericht in der ARD Tagesschau von gestern Abend wurde bezeichnenderweise nicht gesendet.
    Aus der ard-Mediathek.
    10.03.2015
    22:15 Uhr Tagesthemen
    mit Wetter | Das Erste
    Themen:
    Debatte: Warum die SPD trotz politischer Erfolge im Umfragetief verharrt
    Infraschall: Wieso Dänemark jetzt über Windkraftanlagen streitet
    Recherche: Die schwierige Ursachenforschung zum Absturz von MH 17
    Kommentar: Jochen Gräbert, (NDR) zu: SPD
    Moderation: Caren Miosga

    Das passt zu der Berichterstattung über Windkraftthemen in Deutschland.
    Sie haben nur vergessen, das Thema aus der Inhaltsangabe zu streichen.
    Jetzt gibt es die erste Verfassungsklage gegen die Gesundheitsgefährdung durch Windräder in Deutschland. Das wird sicherlich sehr spannend, wenn Windräder stillgelegt werden müssen. So wie Medikamente vom Markt genommen werden müssen, die die Menschen gefährden.
    Zu Nebenwirkungen fragen Sie ihren Bürgermeister und Ihren Gemeinderat.

  2. QUH-Gast
    11. März 2015 um 12:08

    Richter Dhom:”Das hier war heute nur ein Nebenkriegsschauplatz” Der Vorsitzende Richter Andreas Dhom hatte seine eigene Einschätzung schon in der Verhandlung kundgetan: “Das hier war heute nur ein Nebenkriegsschauplatz. Der Krieg wird in den Genehmigungsklagen entschieden.” Beide Parteien widersprachen dem Richter nicht.
    Schönen Gruss an potentielle Investoren.

    PS: Der Richter meinte auch noch. “Das wird spannend”.

  3. QUH-Gast
    11. März 2015 um 13:55

    Geleugnete Langzeitwirkungen (Infraschall) Muss es wirklich erst wieder soweit kommen, dass erst nach fast 70 Jahren die schädliche, lebensgefährliche Wirkung des Asbests zugegeben werden musste, nachdem das Lungenkrebsrisiko eigentlich bekannt war ( z.B. Fa.Huth, Percha, oder Dachdeckerbetriebe, die Asbest mit der Flex zugeschnitten haben). Genau dieselbe Wirkung hat das Herunterspielen der Gesundheitsgefährdung durch den Infraschall, der ja nach Meinung der Berger Experten nicht berücksichtigt werden muss ist, solange man ihn nicht hört!!! Dänemark handelt jetzt verantwortungsbewusst, Deutschland (Berg) aber nicht.

  4. gast
    11. März 2015 um 20:11