Fragen zur Windkraft – die Antworten

Montag in einer Woche wird der Berger Gemeinderat in einer Sondersitzung diskutieren, ob das Windkraft-Projekt definitiv angepackt wird und wenn ja, in welcher Form. Bei der CSU scheint die Zustimmung etwas zu bröckeln. Heute hat man “Auf der Lüften” in Farchach zu einem Vortrag eines atomkraftgläubigen Bürgers geladen. Die QUH hatte bei den Bürgern Fragen zur Windkraft gesammelt und an den Windkraftbeauftragen der Gemeinde, Herrn Sing weitergeleitet. Wir veröffentlichen seine ausführlichen Antworten heute und morgen.


Aktuell: Bau einer WKA bei Lamerdingen durch das Ing. Büro Sing

1. Karl M. aus Berg (Namen sind bekannt) hat vor allem der finanzielle Aspekt interessiert. Er fragte: „Vorausgesetzt das notwendige Kapital muss von einer Gemeinde-GmbH & Co.KG aufgebracht werden: Um wie viele Millionen geht es dann? Hat schon jemand bei einer Bank angefragt ? Welche Sicherheiten kann eine GmbH & Co. KG bieten?“

Die Antworten zu Frage 1:
Robert Sing: “Wenn das Kapital von z.B. von einer „Windkraft Berg GmbH & Co. KG“ oder einer ähnlichen Betreibergesellschaft aufgebracht wird, sollte die Eigenkapitalquote ca. 30 % betragen, um eine konservative Projektfinanzierung aufzustellen. Bei dieser EK-Quote ist über die gesamte Finanzierungslaufzeit eine ausreichende Kapitaldeckung (Kapitaldeckungsgrad größer 110 %) gegeben.
Von Seiten der Banken werden derzeit EK-Quoten von ca. 10 % bis 15 % gefordert. Bei einer angenommenen Gesamtinvestitionssumme von rund 22 Mio. € entspricht der 30%-EK-Anteil ca. 6,6 Mio. €. Dieser Anteil wäre dann für die Projektfinanzierung von den Kommanditisten/Genossen (z.B. Bürger, Energiegenossenschaften usw.) zu erbringen.”

Zu Frage 2:
Robert Sing: “Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Gesamtprojektes über eine 20-jährige Laufzeit wurde bereits an zwei örtliche Banken mit der Bitte um Prüfung und Erstellung eines indikativen Finanzierungsangebots versandt. Die örtlichen Banken nehmen jeweils die zugehörigen Fachexperten für Windenergiefinanzierung der angegliederten Zentralbanken (z.B. DZ-Bank oder DKB) hinzu. Es liegt bereits ein erstes Finanzierungsangebot – vorbehaltlich einer Detailprüfung der noch offenen Punkte wie z.B. Gestattungs- und Dienstbarkeitsverträge, Kauf- und Wartungsverträge mit dem Anlagenhersteller etc. – vor.”

Zu Frage 3:
Robert Sing: “Bei einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft (hier z.B. Windkraft Berg GmbH & Co. KG) ist die Haftung der beteiligten Personen stets auf die Höhe der jeweiligen Kapitaleinlage begrenzt. Um eine finanzielle Schieflage zu vermeiden, empfehlen wir eine deutlich höhere EK-Quote als von den Banken gefordert (30 % anstelle 10 %) sowie einen rund 15%-igen Abschlag vom Mittelwert der beiden Ertragsgutachten vorzunehmen. Damit kann sichergestellt werden, dass auch in windschwachen Jahren die erforderliche Liquidität existiert.”

2. Daran anschließend fragte Elke G. aus Berg:
„Wie gut hat es bei früheren Projekten mit der Kalkulation geklappt? Konnte man innerhalb der geplanten Kosten bleiben?“

Robert Sing: “Bei dieser Frage verweise ich gerne auf das aktuellste Projekt der IB-Sing GmbH, das sich ca. 10 km nordwestlich von Landsberg a.L. in Ausführung befindet. Hier entstehen zwei Bürgerwindenergieanlagen der Bürgerwind Lamerdingen GmbH & Co. KG mit insgesamt rund 90 Kommanditisten, die hauptsächlich (ca. 70 Einzelpersonen) aus der Gemeinde Lamerdingen sowie der unmittelbaren Umgebung stammen. Die der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegten Kosten werden aus heutiger Sicht über das Gesamtprojekt eingehalten. Die zu Projektbeginn schwer kalkulierbaren Kosten für ggfs. erforderliche Verbesserungsmaßnahmen des Baugrundes (z.B. Bodenaustausch und Rüttelstopfverdichtung) sind alle abgeschlossen, sodass die Einhaltung der prognostizierten Kosten aus heutiger Sicht bestätigt werden kann.”

3. Georg H. aus Aufhausen vermutet:
„An einer WKA verdient nur derjenige, der nach der Pleite der ersten Betreibergesellschaft die Anlage billig aufkauft. Dafür gibt es Beispiele. Wie kann man so etwas verhindern?“

Robert Sing: “Mit einer hohen EK-Quote, verbunden mit einem hohen Kapitaldienstdeckungsgrad (größer 110%) sowie einem 15%-igen Abschlag zu den Ertragsgutachten wird die Projektfinanzierung konservativ aufgestellt. Zusätzlich ist es wichtig, sowohl die Investitionskosten als auch die Betriebskosten nicht zu knapp zu kalkulieren. Bei den Investitionskosten sind entsprechende Sicherheitszuschläge für noch nicht fest kalkulierbare, evtl. anfallende Kosten vorzunehmen. Hierzu zählen z.B. die Baumaßnahmen für die Gründungsvorbereitung. Bei den Betriebskosten sind Preissteigerungen sowohl für Personal- als auch für Materialkosten einzurechnen. Die von uns erstellte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung geht von einer konstanten Inflation von 2 % p.a. aus. Ebenfalls von Bedeutung ist die Höhe der Pachtzahlungen an den Grundstückseigentümer. Durch eine langfristig fixierte und moderate Pachthöhe, die über den gesamten Betrachtungszeitraum vertraglich mit den Bayerischen Staatsforsten festgelegt wurde, lassen sich diese Kosten sehr gut fassen. Bei den in Deutschland pleite gegangenen Betreibergesellschaften wurden die oben beschriebenen konservativen Ansätze nicht annähernd eingehalten.”

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Den dritten Teil der Fragen und Antworten – jene , die Herrn Sings persönliches Engagement betreffen – veröffentlichen wir morgen. Die Fragen zum Ertrag, Teil 2 der Antworten, finden sich weiter oben:
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