Die QUH hatte bei den Bürgern Fragen zur Windkraft gesammelt und an den Windkraftbeauftragen der Gemeinde, Herrn Sing weitergeleitet. Wir veröffentlichen seine ausführlichen Antworten heute und morgen. Die Antworten zur Finanzierung finden sich im unten stehenden Artikel:
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Uns haben natürlich auch anonym gestellte Fragen erreicht. Obwohl wir es absurd finden, Fragen von Menschen, die sich nicht einmal trauen ihren Namen zu nennen, weiterzuleiten, haben wir bei den folgenden Fragen unseres Lesers „GAST“ zum erwarteten Ertrag der Anlagen eine Ausnahme gemacht, weil sie uns doch von allgemeinem Interesse schienen:
Hier wird ernst gemacht: Antransport der ersten Bauteile einer WKA in Lamerdingen
Frage: Ist eine WKA bei 5.1m/s nach den neuen EEG Vergütungen noch wirtschaftlich zu betreiben, wenn man eine Nutzungsdauer von 20 Jahren unterstellt? Können Sie dazu einmal eine grobe Planrechnung veröffentlichen?
Robert Sing: “Ich gehe davon aus, dass Sie mit 5,1 m/s die mittlere Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe (ca. 140 m bis 150 m) meinen. Nein, bei 5,1 m/s mittlerer Windgeschwindigkeit und der für unsere Breiten charakteristischen Verteilung der Windgeschwindigkeiten sowie der aktuellen EEG-Vergütungssätze wäre kein wirtschaftlicher Betrieb möglich. Für einen Standort mit nur 5,1 m/s in Nabenhöhe liegt mir kein Ertragsgutachten vor. Da wir keine Ertragsgutachten erstellen, kann ich hierzu keine Berechnungen bzw. keine „groben Planrechnung“ vornehmen. Der Jahresertrag aller gängigen Binnenland-WEA-Typen wäre mit großer Wahrscheinlichkeit zu gering, um diese wirtschaftlich betreiben zu können. Am Standort Wadlhauser Gräben ist – gem. den vorliegenden Ertragsgutachten und der ausgeführten Windmessung – auf 150 m Höhe über Grund von einer mittleren Windgeschwindigkeit von ca. 5,9 bis 6,0 m/s auszugehen. Auch die den Berechnungen zu Grunde gelegten Langzeit-Betriebsdaten (über 10 Jahre) der vier ca. 50 km westlich situierten WEAs, mit Nabenhöhen von jeweils nur ca. 100 m zeigen, dass am Standort Wadlhauser Gräben höhere mittlere Windgeschwindigkeiten erreicht werden.”
Die ersten Teile der WKA kommen am Bauplatz an
Frage 2 Woran liegt es, dass so viele Windparks die vorher berechneten Ertragsprognosen nicht erreichen? Kann es sein, dass nicht die durchschnittliche Windgeschwindigkeit sondern eher die unterstellten produktiven Stunden pro Jahr das Problem sind?
Robert Sing: “Der Hauptgrund liegt m.E. daran, dass in der Vergangenheit die Ertragsgutachten zu optimistisch erstellt wurden. Hinzu kommt noch, dass in den vergangenen 10 Jahren generell – verglichen mit den Langzeit-Winddaten – geringere Windgeschwindigkeiten herrschten. Die oftmals nicht erreichten prognostizierten Erträge führten dazu, dass die akkreditierten Gutachterbüros heutzutage die Ertragsprognosen deutlich konservativer anstellen als noch vor ca. drei bis fünf Jahren. Auch die finanzierenden Banken haben hier Druck auf den für die Berechnungsverfahren maßgeblichen Windgutachterbeirat ausgeübt, um verlässlichere Finanzierungsgrundlagen zu erhalten. Stellt doch das Ertragsgutachten die grundlegende Basis für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung dar.
In einem Ertragsgutachten sind auch – über die Verteilung der vorherrschenden Windgeschwindigkeiten am jeweiligen Standort – die zugehörigen Zeiten enthalten. Die produktiven Stunden pro Jahr ergeben sich aus den Zeiten, in denen die Windgeschwindigkeit für die Stromerzeugung ausreichend ist und zugleich die WEA betriebsbereit sind. Durch langfristige Wartungsverträge mit einer garantierten Mindestverfügbarkeit von 97 % wird sichergestellt, dass die Anlagen bei entsprechendem Wind (ab ca. 3 m/s) auch Strom produzieren und einspeisen.”
Frage 3: Stimmt es, dass grundlastfähigen Betreibern hohe Prämien für das schnelle Abschalten ihrer Anlagen gezahlt werden, wenn Wind und Sonne plötzlich mehr als geplant einspeisen?
Robert Sing: “Unser Stromnetz muss ständig im Gleichgewicht gehalten werden. D.h. es muss ständig so viel Strom eingespeist werden, wie auch von den verschiedenen Verbrauchern (Industrie, Privathaushalte etc.) aus dem Netz bezogen wird. Durch die Zunahme der regenerativen Stromerzeugung, verbunden mit schwankenden Stromeinspeisungen, gewannen kurzfristig start- bzw. regelbare Kraftwerke zunehmend an Bedeutung. Diese bestehen vornehmlich aus Pumpspeicher- und schwellbetriebsfähigen Laufwasserkraftwerken sowie aus Gas- und auch Kernkraft- und Kohlekraftwerken, die teils einen Anteil an positiver und negativer Leistung anbieten können. Betreiber, die regelbare Kraftwerkskapazitäten für die Ausregelung der Netzschwankungen zur Verfügung stellen, nehmen an eigens hierfür existierenden Ausschreibungen teil (siehe www.regelleistung.net). Die Preise für die Ausgleichsleistung bzw. –arbeit sind in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Zum Vergleich: Für den Monat September 2008 wurde für die einmonatige Bereitstellung von plus/minus einem Megawatt (MW) Leistung am Primärregelmarkt noch ca. 17.000,- € bezahlt. Im September 2014 ist dasselbe Regelband am Primärregelmarkt nur noch rund 12.000 € wert (3.000 € je Woche mal 4) wert. Zeitgleich stieg der Anteil der Erneuerbaren Energien (Haupttreiber war die Windenergie) an der Nettostromerzeugung in Deutschland von 15 % in 2008 auf 25 % in 2013 an (BDEW). Die Regelenergie wird in Deutschland von den vier Übertragungsnetzbetreibern bezogen und über Umlagen an die Endverbraucher weiterberechnet. Die Übertragungsnetzbetreiber bilden dadurch die Schnittstelle zwischen Energieerzeugern und Verbrauchern.”