An der Farchacher Adresse “Am Zehentstadel” bezeichnet genau genommen nur ein Haus … richtig: den denkmalgeschützte Zehentstadel …
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… der in der Liste der Berger Baudenkmäler die Bezeichnung “Klaubsteinbau mit großem Tennentor und Flachsatteldach, 18. Jahrhundert” trägt. Im Zehentstadel wurde die Steuer, der Zehent, der in ländlichen Gegenden in Naturalien an die Kirche oder den Grundherrn gezahlt werden mußte, abgegeben und aufbewahrt. Obwohl heute ein Steuersatz von 10% geradezu paradiesisch erscheinen würde, brachte er die Landwirte früher oft an den Rand ihrer Existenz.
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