Das 6. Bänkchen

Unsere heutige Bank ist ein echter Geheimtipp. Die wenigsten Berger dürften sie kennen, obwohl sich von ihr aus ein phantastischer Blick über den ganzen See bietet. Obendrein ist sie so etwas wie der Inbegriff, die platonische Idee einer Bank: Zwei Steine ein Holzbrett … ein herrlicher Blick: Schönheit kann so einfach sein (und im Verborgenen blühen).

Der See, über den die Bank blickt, liegt etwas abseits: Es ist der Mörlbacher Weiher, der selbst für Mörlbacher Verhältnisse (es ist einer unserer eher abgelegenen Gemeindeteile, obwohl nahe bei der Autobahn von keiner Durchgangsstraße belästigt)  abgelegen in der Nähe der Kirche liegt. Und als ob hier Abgeschiedenheit zum Programm erhoben worden wäre, entdeckt man diese Bank selbst dann nicht, wenn man am Südende des Weihers kurz vor ihr steht. Nichts stört hier den umherschweifenden Blick. Kein Haus, nur Bäume, ein paar Seerosen in der Ferne vielleicht. Die Idylle ist greifbar nah, die Autobahn klingt nur leise herüber, der Mischwald mitten im Ortsteil ist so gemischt wie er nur sein kann.

Eigentlich Privatbesitz, aber öffentlich zugänglich: der Mörlbacher Weiher

Natürlich ist auch diese Idylle, wie jede, mit Gespenstern besetzt: Vor ein paar Jahren war der Weiher in den Schlagzeilen, als der damalige Besitzer, im Nebenberuf Postwirt, das dazugehörige Anwesen, den Gutshof Mörlbach nach München verkaufte, nachdem er mit Plänen gescheitert war, die Gewerbeimmobilie in Wohnungen umzuwandeln.Erst nach längerem Streit einigte man sich. Eine geplante Schließung des Teiches für die Öffentlichkeit ist auch vom Tisch. Sollte es kalt werden kann man wieder mit Schlittschuhfahrerinnen rechnen. Die Süddeutsche berichtete vor vier Jahren: “Darüber hinaus beschwerten sich die Mörlbacher darüber, dass Gröber den beliebten Weiher auf seinem Grundstück nach dessen Sanierung eingezäunt hatte und dieser von den Bürgern nicht länger als Schlittschuh- und Eisstockweiher genutzt werden konnte. Auch die Berger Gemeinderäte waren recht verärgert darüber. Denn sie fühlten sich von Gröber in eine rechtliche Zwickmühle gebracht: Sollten sie nämlich verlangen, dass der private Weiher öffentlich zugänglich bleibt, wäre der Kommune wohl auch die Verkehrssicherungspflicht auferlegt worden.” – Alles vergessen, alles Idylle.