“Außerordentlich pietätlos”

Mit 3 Gegenstimmen wurde heute im Kreistag die Verordnung erlassen, dass Windkraftanlagen bis zu 210m in einem Landschaftsschutzgebiet rein rechtlich nicht als Störung dieser Landschaft gelten. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, die Windkraftanlagen auf die in der Vergangenheit festgelegten Gebiete zu beschränken. Wie die Zeitungen vermelden, gab es vor dem Landratsamt eine Demonstration, bei der der Landschaftschutz symbolisch zu Grabe getragen wurde. Bergs Bürgermeister Monn nannte laut “Merkur” die Demonstration “Außerordentlich pietätlos”. Vgl. die Berichte:

http://www.merkur-online.de/lokales/landkreis-starnberg/windkraft-landkreis-starnberg-landschaftsschutz-geaendert-2327408.html

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/starnberg-protest-begleitet-windrad-debatte-1.1363191

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