Schnee und Eiseskälte – sechs Gemeinderäte schafften die Winterreise ins Berger Rathaus aus den unterschiedlichsten Gründen nicht. Hingegen tauchte der erste Zuhörer, der sich sogar nach dem Beginn der Sitzung erkundigt hatte, pünktlich im Rathaus auf – leider schon um halb acht Uhr morgens. Der letzte Gast kam um halb neun Uhr abends – da war sie aber schon zu Ende.
Turbositzung
Im öffentlichen Teil der Sitzung ging es auch wirklich nur um Bauantragsverfahren und Bauleitplanung.
- TOP3: In der Sache Bebauungsplan Postgasse/Aufkirchner Straße wurde die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung beschlossen. Es handelte sich nur um redaktionelle Änderungen. Der Bebauungsplan wird nun ortsüblich bekanntgemacht und kann eingesehen werden. Drei Beschlüsse, alle einstimmig.
- TOP4: Ein Bauvorhaben Am Sonnenhof. Das Grundstück liegt zum Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplans “Kreuzwegstationen”, für den eine Veränderungssperre beschlossen wurde. Für das Baugrundstück liegt schon eine Bauantragsgenehmigung vor – man könnte also sofort anfangen zu bauen. Allerdings hatten die Bauwerber – auf dem Grundstücksteil außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans – noch Änderungen vorgenommen und einen neuen Antrag gestellt – de facto also keine Veränderung im überplanten Bereich, aber es gilt als neuer Antrag. Fatal, denn solange der Bebauungsplan noch nicht ausliegt, darf keine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden, sagt die Gemeinde. Gegen die einsame Stimme der 3. Bgm. Link, die das nicht logisch, wenn auch formal schon einsehen mochte.
- TOP5: Und dann geschah genau das Gegenteil – ein Bauantrag für Mehrfamilienhäuser im selben Plangebiet am Kreuzweg/Sonnenhof wurde formal wegen der nicht gesicherten Niederschlagswasser- und Schmutzwasserbeseitigung abgelehnt. Der zukünftige Bebauungsplan berührt nur das Grundstück, nicht aber das Bauvorhaben. Der Gemeinderat zeigte sich ingesamt skeptisch – im Vorbescheid war eine Wandhöhe von 6,50 abgefragt und genehmigt worden, im jetzigen Plan waren 7,85 m vorgesehen (das Vergleichsgebäude hat 8,30) – das sah GR Streitberger nicht ein. GR Dr. Haslbeck sprach sich generell gegen eine solche Verdichtung durch Bauträger aus: “Nicht immer vor dem ersetzten Einvernehmen kuschen!” GR Gastl-Pischetsrieder erinnerte daran, dass die Infrastruktur nicht solche Größen – mit Besucherparkplätzen – hergebe (Antwort: Deshalb Stellplatzsatzung). Hier schieden sich die Geister – und schließlich musste gar der Beschlussvorschlag gesplittet werden. Gegen zwei Stimmen (Kalinke und Sewald) abgelehnt. So wie die automatische Nachgenehmigung, falls die Entwässerung nachgewiesen sei. Ein Zeichen gegenüber der Genehmigungsbehörde, nämlich dem Landratsamt.
- Zwei Anträge zum Manthal: eine nachträgliche Genehmigung und ein Vorbescheid zur Modernisierung bestehender Gebäude – da war leider nichts mehr zu machen. Der Gemeinderat war bereits zum Ortstermin dort und signalisierte die Bereitschaft, an bestimmten Stellen – außerhalb des Landschaftsschutzgebiets und Außenbereichs – über Gebäude nachzudenken. Aber die jetzt gestellten Anträge waren eher kontraproduktiv – und GR Kalinke monierte die sinnlos verwendete Zeit – i.e. Beratungsresistenz. Zu Recht.
Und schon war die Sitzung vorbei, und der späte Gast konnte immerhin noch informiert nach Hause geschickt werden.