“Ich bin die Ott Maria aus Aufkirchen” … Sie beklagt sich über die Unterschriften gegen das Wohnzentrum an der Osterfelderstraße. Aber: Sie möchte, dass ihr Grundstück in der Nähe auch aus dem Landschaftsschutz herausgenommen wird. “Wir wollten nur ein Haus mit Hühnern und Schafen, unser Traum wurde zerstört! Deshalb sollten wenigstens unsere Kinder sich auf dem Grundstück etwas schaffen können!”
Antwort: Der Aufkircher Osthang war immer schon ein Politikum. Der Bgm. macht keine Hoffnung darauf, dass ein einzelnes Bauvorhaben aus dem Landschaftschutz herausgenommen werden kann. “Ich sehe keine Chance! Es tut mir sehr leid!” – Private Bauvorhaben sind “faktisch nicht möglich”
„Sie beklagt sich über die Unterschhriften gegen das Wohnzentrum. Aber…“
Das aber macht hier wohl überhaupt keinen Sinn….
Da sollte man bei der Textverfassung doch nochmal drüber stolpern
Sie findet es nicht gut, dass gegen das Wohnzentrum protestiert wurde, und möchte ebenfalls bauen dürfen. Besser?
Natürlich darf nur die Gemeinde in vorbildlicher Weise im Landschaftsschutzgebiet bauen… ja das macht Sinn… oder nicht ???