Neues aus dem Gemeinderat: die 1. Sitzung des Jahres 2016

Vierzehn Tagesordnungspunkte umfasste die heutige öffentliche Sitzung, vier davon waren “routinemäßige” Bekanntgaben, Berichte, Anfragen. Von den verbleibenden zehn befasste sich nur ein einziger nicht mit dem Thema Bauen.

Doch der Reihe nach.


Die Berger Zeltanlage

Bürgermeister Monn berichtete zunächst von der gestrigen Bürgermeisterdienstbesprechung zum Thema Asyl. Es bleibt zunächst bei der bisherigen wöchentlichen Zuweisung von Asylbewerbern in den Landkreis. Die einzelnen Kommunen nehmen dann proportional zur Einwohnerzahl die Flüchtlinge auf – Berg wird demnach 275 Flüchtlinge auf Gemeindegebiet unterbringen müssen. Das Landratsamt hat für den zusätzlichen Unterbringungsbedarf landwirtschaftliche Hallen geordert, und auch die Gemeinde Berg muss einen Platz für eine solche Halle suchen. Die Hallen sind wieder abbaubar und danach – unter Voraussetzung der Privilegierung – landwirtschaftlich nutzbar. Auch in Biberkor sollen Flüchtlinge untergebracht werden. Das Zeltdorf muss aller Voraussicht nach 2017 abgebaut werden, stattdessen wird ein Stellplatz für Container gesucht.
GR Link fragte bei dieser Gelegenheit, ob man, da ja in dieser Sitzung über einen Inklusionsbeauftragten beschlossen werden sollte, nicht auch gleich noch einmal über einen Integrationsbeauftragten nachdenken und sich professionelle Unterstützung zur Entlastung des Helferkreises holen wolle. Dies wurde klar abgelehnt. Der Helferkreis sei ausreichend aufgestellt, und im Landratsamt seien 40 neue Stellen für diesen Bereich geschaffen worden.

GR Kalinke fragte nach dem Sachstand bezüglich des Gewerbegebiets Oberer Lüssbach. In der letzten Sitzung wurde auf Nachfrage von GR Reiser noch auf die Frist bis Ende November verwiesen. Mittlerweile kam Antwort vom Anwalt der Anwohner: Man ist nun endgültig bereit, sich zu einigen.

Die SPD beantragte im Rahmen eines Aktionsplans im Landkreis Starnberg die Bestellung eines Inklusionsbeauftragten m/w, der/die Vorschläge erarbeiten soll, um Menschen mit Einschränkungen (Behinderungen, Alter, Krankheit) eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde zu ermöglichen. GR Fuchsenberger bot sich an, diese ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen, und wurde einstimmig bestellt.

Im Anschluss stellte Johannes Voit, Leiter des Amts für Hoch- und Tiefbau, zwei Projekte der Gemeinde vor:
Zum einen soll der Kinderhort der OMG-Schule in Aufkirchen erweitert werden. Östlich der Schule wurde eine Lösung mit Containern geplant – die aber auch in anderer Bauweise realisiert werden kann. Der Gemeinderat gab grünes Licht, im Bedarfsfall alle notwendigen Schritte zur Einrichtung einzuleiten.
Das zweite Projekt ist der Neubau der Remise des Bauhofs. Die Tore und die Stellflächen sollen verbreitert bzw. verlängert werden, um den Fahrzeugen genügend Platz zu bieten. Der OGBV muss weichen, aber nur auf die südöstliche Seite.

Im Schnelldurchlauf die Bauanträge:

– Genehmigt: Auf dem ehemaligen Gelände der Wurstfabrik Riedl sollte eine Tiefgarage entstehen – allein, man scheiterte an der Nagelfluh. Das Konglomerat ist so hart, dass sich die Planung nicht umsetzen lässt. Stattdessen plante man um, und die Verwaltung war froh, dass die Versiegelung durch die Tiefgarage um gut 200 qm reduziert wurde. Einstimmig.

– Abgelehnt: In Kempfenhausen wollte ein Bauwerber für seine Oldtimersammlung ein unterirdisches Gebäude mit Nebengebäuden errichten. Eigentlich gut untergebracht unter der Erde, aber allein die Nebengebäude nähmen eine Fläche von 153 qm ein. Wie groß die Tiefgarage werden sollte, war nicht angegeben. Zudem war nicht klar, ob dieser Bereich des Grundstücks als Wohngebiet (so im Flächennutzungsplan dargestellt, was aber kein Baurecht schafft) gilt oder – so die Einschätzung der Verwaltung – ob es sich um einen Außenbereich handelt. Hier war sich der Gemeinderat nicht so einig – man entschied mit 9:7 Stimmen gegen den Antrag.

– Genehmigt: Die historische Himbsel-Villa von 1842 wird – in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt umgebaut und renoviert. Eine Genehmigung war nur wegen des – äußerlich nicht sichtbaren – Eingriffs in die Statik nötig. Einstimmig.

– Genehmigt: Ein Anbau an ein Gebäude im Außenbereich in Höhenrain. Einstimmig.


Die geplanten Gebäude in der Etztalstraße – mit Gemeinschaftsbereich und Spielfläche

– Abgelehnt: Große Veränderungen stehen an im Ortsteil Berg. Bereits in der Bäckergasse wurde ein massives Gebäude beantragt, nun ging es um drei größere Gebäude mit insgesamt 17 Wohneinheiten in der Etztalstraße. Ein Vorhaben, das dem erklärten Streben nach kleineren Wohneinheiten und Innenraumverdichtung durchaus entspricht. Die Beschlussvorlage war ablehnend – aber lediglich aufgrund der zu hohen Wandhöhe von 8,80 m und zu geringen Abstandsflächen im Bereich des Gemeinschaftsgebäudes. Aus dem Gemeinderat wurden zudem Zweifel laut, ob die – in dem Bereich noch nicht ersterschlossene Etztalstraße den zusätzlichen Verkehr aufnehmen könnte. “Die Straße ist zu klein”, sagte GR Hlavaty und gab die Aufstellung eines Bebauungsplans zu bedenken. BGM Monn erklärte, eine Ablehnung sei aufgrund der Straße nicht möglich, und auch die Kubatur sei nicht beeinflussbar, lediglich die Anzahl der Wohneinheiten – und da schlügen zwei Herzen in seiner Brust. Entsprechend dem Beschlussvorschlag wurde der Antrag in dieser Form einstimmig abgelehnt, sicherlich wird man sich über Nachbesserungen einig.

– Veränderungssperre: Der Keller Verlag möchte umbauen. Die Verlagsgebäude im unteren Bereich sollen abgerissen werden, das obere Gebäude soll energetisch saniert, modernisiert und ausgebaut werden. Richtung See möchte man Wohnbebauung schaffen. Die Gemeindeverwaltung fand diese überdimensioniert und schlug vor, eine Veränderungssperre zu erlassen, um sich in Ruhe einigen zu können. Für die nächste Sitzung kündigte Bgm Monn schon einen Vorbescheidsantrag an. Einstimmig.

– Nicht ganz einstimmig abgelehnt: Eine lange Geschichte hat der so genannte “Handwerkerhof” im Manthal. Einige Gebäude – vor allem Schuppen zur Holzlagerung – sind genehmigt, andere nicht – wie Gartenpavillons, Container etc., für die zum Teil schon Beseitigungsanordnungen erlassen wurden. Das Gebiet befindet sich zum größten Teil im Außenbereich und ist Landschaftsschutzgebiet – keine Chance also, es weiterhin als Lagerfläche und Standort für nicht genehmigte Bauten zu nutzen. Die Antragstellerin wollte gerne einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, um dort ein genehmigtes Gewerbegebiet entstehen zu lassen. Die Mehrheit des Gemeinderats war nach einer Ortsbesichtigung der Meinung: Das geht nicht. Man hofft nun, auf einem Teilbereich, der nicht im Landschaftsschutzgebiet liegt, eine sinnvolle Wohnbebauung unterzubringen.

Und dann ging es in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung …

Kommentieren (3)

  1. QUH-Gast
    20. Januar 2016 um 12:57

    Handwerkerhof im Manthal Hier besteht keine Chance, da zum größten Teil im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet gelegen! Das hat bei der Genehmigung und Errichtung des Industriegebiets mit 4 überdimensionierten Windmühlen im Wald keinerlei Rolle gespielt, da sich das Landschaftsschutzgebiet im Kreisrat ganz einfach aushebeln ließ. Ein schönes 5. Windrad wäre doch eine Alternative, da die Einwohner von Manthal und Harkirchen direkt darunter wohnen und es überhaupt nicht sehen würden. Auf andere betroffene Bürger wurde doch bisher aus eigener Machtvollkommenheit auch keinerlei Rücksicht genommen. Aber soweit wird selbst der Berger Gemeinderat nicht gehen.

  2. gast
    23. Januar 2016 um 17:20

    Bauantrag Hallo fleißige qühe,

    Eine kurze Frage: Unter welchen Vorraussetzungen kann man im Außbereich bauen? Uns wurde es einstimmig abgelehnt. Es würde uns intressieren um evtl. noch einen Versuch zu starten!.