Am Eingang des Berger Sitzungssaales stand ein Modell des Huberfelds, für dessen Bebauung mit einem Rathaus gerade das (nicht öffentliche) Verfahren läuft. Eine kleine Erinnerung daran, dass es derzeit in Berg noch Wichtigeres geschieht als die Punkte, die gestern öffentlich verhandelt wurden.
Platz für Phantasie: Die (noch) freie Fläche zwischen Kreisverkehr, Bäckerei Lidl und Wohnzentrum Etztal
Das KDZ Oberland entwickelt sich zum “Schweizer Messer” der Verwaltungen. Das vom ehemaligen Berger Geschäftsführenden Beamten “Michel” Braun geleitete Zentrum für “kommunale Dienstleistungen” ist vor allem dafür bekannt, im Oberland die Geschwindigkeitskontrollen erfolgreich durchzuführen (Wer von uns ist nicht schon unvorteilhaft fotografiert worden?). Neben dem Blitzen bietet das KDZ seit einiger Zeit auch das Mahnen an … das heißt, es übernimmt (gegen Entgelt natürlich) von den Gemeindeverwaltungen die Aufgabe, Gebühren anzumahnen. Jetzt will das “Kommunale Dienstleistungszentrum” seine Aufgaben ein weiteres Mal erweitern und bietet an, auch bei der immer komplizierter werdenden Vergabe und Ausschreibung von kommunalen Aufträgen behilflich zu sein (gegen Entgelt). In Coburg laufe ein derartiges Projekt hervorragend. Berg wird sich – nach einstimmigem Beschluss – dem Vorhaben anschließen. Auch bisher hatte man bei größeren Ausschreibungen (angefangen bei Feuerwehrwagen) schon externe Dienstleister beauftragen müssen, da das komplizierte Vergabeverfahren die einzelne Kommunen oft überfordert. Wenn vom KDZ Überschüsse erwirtschaftet werden, werden diese an die Gemeinden zurückerstattet.
Dann wurde es kompliziert. Für ganz Harkirchen gibt es seit kurzem einen Bebauungsplan, der der Architektin und der Verwaltung viel Mühe gemacht hat und auf den der Gemeinderat mit einigem Recht stolz war. Zumindest hier – in Bergs kleinster Gemeinde – wurde dem Investorenglück Einhalt geboten, Bauräume wurden definiert, der kleine Ort wurde sinnvoll geordnet.
Geltungsbereich des Bebauungsplans Harkirchen
Soweit die Rechtslage. Die Gemeinde hatte ihr Bestes gegeben … dann kommt das Leben. Auf dem gut 2000 qm großen Grundstück oben links möchte ein Sohn auf dem Grundstück seiner Eltern bauen, was er auch darf, allerdings – laut Bebauungsplan – nur dann, wenn er das auf dem Grundstück befindliche Haus seiner Eltern ganz abreißt. Das ist aber aus familiären Gründen derzeit nicht möglich, das Haus soll nur halb abgerissen werden. Das (dann übrigbleibende) Restgebäude genügt dann aber nicht mehr dem Bebauungsplan. Die Mehrzahl der Gemeinderäte hatte Verständnis für das Vorhaben des Bauwerbers (der sich mit seinem Neubau ansonsten an die Vorgaben halten will) und stimmte mehrheitlich für eine Befreiung vom gerade erst verabschiedeten Bebauungsplan. Der Bauwerber hatte den meisten der Gemeinderäte sein Vorhaben und seine Situation persönlich erläutert. Die Gemeindeverwaltung, die – anders als der Gemeinderat, der den familiären Aspekt berücksichtigte – nach Recht und Gesetz den Antrag abgelehnt hatte, wurde mit 12:5 quer durch alle Fraktionen überstimmt und sah danach etwas verstimmt aus.
Die Veränderungssperre am Aufkirchner Osthang wurde hingegen um ein Jahr verlängert. Da ist der Bebauungsplan noch nicht ganz fertig, weil u.a. “umfangreiche Vermessungsarbeiten” durchgeführt werden mussten. Als die Türen zum Nicht-öffentlichen Teil geschlossen wurden, stand da immer noch still und stumm das Modell vom Huberfeld.
Etwas verstimmt… 😉
getobt wäre wohl besser 😉
Liebe QUH,
Ihr meint als Bilduntertitel bestimmt “Die (noch) freie Fläche zwischen Kreisverkehr, Bäckerei Lidl und Wohnzentrum Etztal”. Ein “Betreutes Wohnen” in Berg ist mir nicht bekannt.
Lieber Iradj, danke für den Hinweis, das ist uns so rausgerutscht (so hieß das Gebäude ja in der Planungsphase im Gemeinderat immer, das ist uns wohl irgendwie geblieben). Wir haben es gerne verbessert.