Am Montag um 9 Uhr ist es soweit: Vor dem Landgericht München II wird über den Widerspruch des QUH-Rechtsanwalts Dr. Klaus Rehbock gegen die in 2 von 8 Punkten erlassene “Einstweilige Verfügung” gegen unseren Vorsitzenden Andreas Ammer verhandelt. Es ist zwar nur das erste von mehreren anhängigen Verfahren, denen unser Gemeinderat Ammer entgegensieht. Noch geht es nicht um die geforderten 30.000 € Schadensersatz, aber auf jeden Fall könnten für die folgenden Verfahren die Weichen gestellt werden:
Der Ort, an dem Recht gesprochen wird, ist das Landgericht München in der Denisstr. 3 / Sitzungssaal 301 / 3. Stock.
Für jeden Interessierten, der – so wie unser neu gewählter Vorsitzender – noch nie als Beklagter einen Gerichtssaal von innen gesehen hat, sicher eine demokratische Erfahrung und außerdem eine Gelegenheit, etwas Solidarität zu zeigen.
Der Rechtsstaat… Manchmal fragt man sich schon, womit sich der Rechtsstaat alles befassen muss. Und das oftmals auf Kosten des Steuerzahlers, obwohl diese Streitigkeiten nur von Einzelnen angezettelt werden. Die übewiegende Mehrheit der Berger wird der Quh die Daumen drücken!