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Neues aus dem Gemeinderat: die letzte Sitzung

Zum letzten Mal saß der Gemeinderat gestern Abend in der Zusammensetzung der vergangenen sechs Jahre im Rathaus. Während sich FC Bayern und Real Madrid noch warm liefen, machten sich die wiedergewählten GR-Mitglieder und die scheidenden GR Brunnhuber, Adldinger und Gastl-Pischetsrieder an die Tagesordnung.


Kinderbetreuung in Berg

Zunächst gute Nachrichten vom Bürgermeister: Sowohl im Katholischen Kindergarten in Aufkirchen, in allen KinderArt Kindergärten, im Montessori-Kindergarten Aufkirchen als auch in der Kinderkrippe in Biberkor konnten alle Kinder, für die Bewerbungen abgegeben wurden, aufgenommen werden. Allein an Hortplätzen mangelt es. Der Hort wurde bereits zwei Mal erweitert, nun stehen jedoch wieder knapp zwanzig Kinder auf der Warteliste. Auf Hortplätze besteht – im Gegensatz zu Kinderkrippe (ab 12 Monaten) und Kindergarten – kein Rechtsanspruch, die Gemeinde wird sich dennoch bemühen, eine Lösung zu finden.

Ist weniger mehr? Mit dem Aushängen der amtlichen Bekanntmachungen und Bebauungsplänen bzw -änderungen wird es immer aufwändiger, die gemeindlichen Anschlagtafeln korrekt zu bestücken. Daher wird nun die Anzahl der Anschlagtafeln reduziert, während die verbleibenden aufgerüstet werden sollen, um genügend Fläche für den Aushang zu bieten. Die Schaukästen in Bachhauserwies und Bachhauser Straße etwa werden zusammengelegt, am Höhenweg soll ein neuer aufgestellt werden.

Andi Hlavaty (CSU) gab noch eine Vermisstenmeldung auf: Die Bank an der Martinsholzer Str. sei verschwunden. Die Vermutung wurde laut, Biber Fifi hätte sie verschleppt und aufgefressen – doch Johannes Voit, Leiter des Amts für Hoch- und Tiefbau, konnte versichern, sie befinde sich in guter Pflege beim Bauhof, der die marode Bank abmontiert habe, um sie zu renovieren und wieder aufzustellen.

Karl Brunnhuber (SPD) schloss sich gleich mit einer weiteren Meldung an: Er vermisste die Bearbeitung eines Antrags wegen des Sammeltaxis, den die SPD gestellt habe. Auch der sei noch in Arbeit und würde dem Rat bald vorgelegt werden, hieß es.

Das Thema Parken erforderte einen Grundsatzbeschluss: Die Berger Garagen- und Stellplatzsatzung sieht vor, dass jedes Gebäude eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen nachzuweisen hat, die nach einem bestimmten Schlüssel errechnet wird. Die Bayerische Bauordnung setzt fest, dass diese Stellplätze entweder auf dem jeweiligen Baugrundstück herzustellen sind, auf einem Grundstück in der Nähe, dessen Benutzung zu diesem Zweck rechtlich gesichert ist, oder durch einen sog. “Ablösungsvertrag”. Durch die Zahlung in einer festzulegenden Höhe kann der Bauherr die Herstellung auf die Gemeinde übertragen, die mit dem Geld an geeigneter anderer Stelle Parkplätze errichtet.

Kann ein Bauherr die erforderliche Anzahl von Stellplätzen nicht nachweisen, besteht lediglich die Möglichkeit einer Befreiung von der gemeindlichen Satzung oder die Zahlung einer Ablöse. Berg hat bisher weder eine Befreiung erteilt noch einen Ablösungsvertrag geschlossen. Die Verwaltung schlug nun vor, diese Möglichkeit zukünftig anzuwenden und bei Bauvorhaben mit Stellplatzmangel immer eine Ablösesumme festzulegen – aufgeschlüsselt in Herstellungskosten, Ingenieurleistungen und Bodenrichtwert. Der Gemeinderat sollte die Höhe der Ablösesumme bei jedem Antrag neu beschließen.

GR Wammetsberger (CSU) warnte – ganz richtig – vor der Tendenz, sich überall “herauskaufen” zu können und gab Beispiele aus dem Münchener Raum. Die QUH befürwortete dennoch die Möglichkeit einer Ablöse – zum einen, weil z.B. Gastronomiebetriebe eine Bereicherung für das Ortsleben darstellen und deren Existenz nicht an eine Zahl von Stellplätzen gebunden werden sollte. Zum anderen – und damit hing auch der nächste Tagesordnungspunkt zusammen – werden immer kleinere Wohnungen gebraucht. Junge Familien, Studenten, junge Singles können sich insbesondere in unserer Gegend keine großen Objekte leisten – und auch oft keine zwei Autos. Mit 12:5 Stimmen ging der Grundsatzbeschluss durch.

Nun sollte er womöglich gleich zur Anwendung kommen – eine heikle Entscheidung stand an. Die neue Eigentümerin des Gebäudes möchte aus der einen großen Wohnung über dem Edeka in Aufkirchen – im 1. Stock und im Dachgeschoss – vier Wohnungen entstehen lassen. Statt der vorhandenen drei Stellplätze würden dafür acht benötigt. Fünf zusätzliche Stellplätze herzustellen wäre an dieser Stelle schlichtweg unmöglich. Die Verwaltung veranschlagte daher 10.000 € pro Stellplatz. Der Gemeinderat wollte hier aber differenzieren zwischen dem Bauherren nun ermöglichten “Freikaufen” von Stellplätzen für neu geschaffenen Wohnraum, das GR Wammetsberger kritisiert hatte, und einem sinnvollen “Mischparken” etwa bei Gastronomiebetrieben. Mit 7:10 Stimmen wurde der Ablösungsvertrag abgelehnt.

Dann schlug die Stunde von Ramos und Ronaldo.

Kommentieren (1)

  1. Quh-Tipps
    1. Mai 2014 um 16:43

    Warum eine Garagen- und Stellplatzsatzung? Was ist der Zweck und das Ziel einer Garagen- und Stellplatzsatzung?