In gut einem Jahr wird in Berg der neue Bürgermeister gewählt. Heute Abend (Mittwoch, 12.10.2011) werden die Mitglieder der QUH als erste (und vielleicht einzige Partei) so wie bereits vor 5 Jahren nicht faul sein, den Mühen der Demokratie Genüge tun und einen Gegenkandidaten gegen den Amtsinhaber aufstellen. Damit Berg eine Wahl hat, die es verdient.
Im inoffiziellen QUH-Stall (dem Café Frühtau) werden die Mitglieder der QUH ab 19 Uhr außerdem über den (fast abgeschlossenen) Stand der gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Maxhöhen-Windkraftbetreiber berichten und (hoch offiziell und basisdemokratisch) einen Standpunkt der QUH zur Nutzung der Windenergie im Gemeindegebiet verabschieden.
Ein Wink mit dem Zaunpfahl in der Überschrift?
Was anderes:
Wie sieht es eigentlich aus, wenn es nur einen einzigen Kandidaten gibt und die Mehrheit mit “nein” stimmt? Muss die Wahl dann mit neuem/n Kandidaten wiederholt werden? Dann ist das doch auch eine demokratische Wahl.
Oder gibt es gar nicht die Möglichkeit “nein” zu sagen und es reicht eine einzige Ja-Stimme für ihn?
Ohne Gegenkandidat … … Könnte zwar jeder Bürger theoretisch irgend einen Namen auf den Wahlzettel schreiben, aber die Möglichkeit mit NEIN zu stimmen gibt es nicht. Genau aus diesem Grund (der Unfähigkeit aller Parteien, ihre Aufgabe im demokratischen Prozess zu erfüllen) wurde vor über 5 Jahren die QUH von gut einem Dutzend Bergern gegründet. Mit dem Slogan “Demokratie braucht Alternative” sorgte Elke Link dafür, dass der Amtsinhaber sich als ordentlich von der Berger Bevölkerung gewählt betrachten darf.
Gesetz über die Wahl der Bürgermeister Erlauben Sie mir, den Ausführungen des Herrn Gemeinderates inhaltlich zu widersprechen und die Annahme von Jumbo zu unterstreichen, auch wenn dieser sich juristisch vielleicht nicht ganz korrekt ausgedrückt hat.
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG, Art. 46, (4): “Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einer Wahl ungültig, ist die Wahl zu wiederholen.”
Mit anderen Worten, sollte die Mehrheit der Wähler den einzigen (oder beide!) Kandidaten ablehnen, gibt sie eben ungültige Stimmen ab. Die Wahl ist also auch mit einem Kandidaten vollkommen demokratisch, da er die Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen benötigt. Es bedarf daher keiner Alternativ-Kandidatin damit sich der Amtsinhaber als ordentlich gewählt betrachten darf.
Demokratie gab es in Bayern also auch schon vor der QUH-Zeit.
Ungültige Stimmen Lieber QUH-Tipps, …. abgesehen davon, dass ich es für nicht sonderlich demokratisch halte, ungültige Stimmen abzugeben, rate ich Ihnen – wenn Sie ihn schon heranziehen – den Gesetzestext auch genau zu lesen: Sollte eine Mehrheit der Stimmen ungültig sein, wird die Wahl nämlich WIEDERHOLT (und nicht neu ausgeschrieben) … es würde also so lange gewählt, bis genügend gültige Stimmen auf den einen Vertreter entfallen. Aber wenn Sie eine Ein-Mann-Wahl, die natürlich zur Not zulässig ist, für demokratisch oder sinnvoll erachten, bitte sehr, … die QUH ist da definitiv anderer Meinung.
Demokratieverständnis Von einem erfahrenen Gemeinderat lässt man sich immer gerne belehren und folgt seinem Rat, den Gesetzestext doch auch genau zu lesen. Das habe ich getan und gleich im nächsten Absatz steht da: “(5) Für die Wiederholungswahl gelten Art. 44 Abs. 2 Sätze 4 bis 8 entsprechend.” Wenn Sie uns diesen Sachverhalt doch freundlicherweise auch noch auslegen würden.
An Ihre Interpretation “… es würde also so lange gewählt, bis genügend gültige Stimmen auf den einen Vertreter entfallen.” mag ich immer noch nicht recht glauben und das würde (m)einem Demokratieverständnis auch zuwider laufen. Aber sicher können Sie uns aufklären, worauf sich Ihre Annahme gründet, dass bei der zu wiederholenden Wahl keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht werden können.
Seit gestern abend … … ist das ein hypOthetisches Problem. Elke Link wird bei der Wahl antreten. Darauf freuen wir uns und bleiben dabei: Es für die Gemeinde besser so.