Wind und Wasser, Flucht und Unterschlupf … Asylbewerberunterkünfte, der Windpark, ein Bushäuschen, Falschparker und Wassergebühren … die letzte Gemeinderatssitzung lieferte eher am Rand als von der Tagesordnung her interessante Erkenntnisse. Wir beginnen unseren Bericht mit einem exklusiven Blick auf die Gemeinde herab:
Der Blick einmal andersherum: vom Windrad herab auf Berg und den See (Photo: Bernhard H.)
Wasser ist das teuerste Gut der Erde. Grundstoff des Lebens. In Berg wird es etwas teuerer. Dies war von der Tagesordnung her die einzig wichtige Erkenntnis der Gemeinderatssitzung vom Dienstag. Aufgrund eines Gutachtens, das die letzten 4 Jahre und die nötigen Investitionen der kommenden 4 Jahre (Brunnen Höhenrain, Hochbehälter Attenhausen u.a.) einbezog, beschloß der Gemeinderat die Grundgebühr (bei Herstellung) von 6,47 auf 12 € pro Quadratmeter anzuheben (möglich wären sogar über 14 € gewesen), sowie den Betrag für einen Kubikmeter Wasser von 1,48 € auf 1,77 € anzuheben (ca. 20% Erhöhung). Nötig wird die erste Erhöhung seit 6 Jahren, weil die Gebühren in den letzten Jahren die Kosten nicht mehr gedeckt haben. Einen Gewinn darf die Gemeinde per Gesetz nicht machen – und auch keinen Verlust.
Etwas Aufregung gab es wegen des Entschlusses unter den Berger Landwirten, die eine solche Erhöhung besonders hart trifft. Sie hätten sich eine weitere Erhöhung der Grundgebühr und geringere Kubikmeterkosten gewünscht. Da erstens den Gemeinderäten die Zahlen vorher nicht mitgeteilt worden waren und zweitens die beiden Landwirte unter den Gemeinderäten nicht protestierten, fiel die Entscheidung wie vom Gutachter vorgeschlagen aus. Mit etwas mehr Transparenz hätte man sich da einigen Unmut sparen können.
Ansonsten gab es – abgesehen vom notorischen Bauantrag von der Maxhöhe für irgendwelche bestehenden Gebäude (Zustimmung 16:1 wegen landwirtschaftlicher Privilegierung) – nichts Weltbewegendes auf der Tagesordnung, aber eine Reihe von interessanten Anfragen.
Es begann GR Ammer, der sich zufrieden über die neuen Asylunterkünfte zeigte, Er wollte wissen, ob denn all die von niemandem genehmigten Erdbewegungen, mit denen gerade das Landschaftsschutzgebiet in Oberberg wegen der Asylunterkünfte verändert wird, nach Ablauf der Genehmigung (derzeit 5 Jahre) wieder zurückgebaut würden. Schließlich sei in dem vom Gemeinderat genehmigten Bauantrag weder eine Abgrabung noch ein Erdwall, geschweige denn die beiden riesigen Teiche enthalten gewesen (im Gegenteil, es hieß offenbar fälschlicherweise, die Erschließung sei gesichert). Die merkwürdigen Teiche vor den Gebäuden wurden nötig, weil auf dem Grund das Regenwasser nicht versickern kann,
Antwort des Bürgermeisters: Niemand wisse, was aus den Anlagen in einigen Jahren werde. Natürlich würde bei einem “etwaigen Rückbau” (?) das Land wieder hergestellt. Man konnte der Antwort entnehmen, dass es dafür wahrscheinlich genausowenig eine Rechtsgrundlage gibt wie für die derzeitigen Eingriffe ins Landschaftsbild. Ein Blick auf den alten Bauantrag zeigt, dass auch die scheußlichen Farben der Container im Bauantrag wohlweislich verbrämt wurden.
Der original Bauantrag des Landratsamtes für die Containeranlagen in Berg vom August (ohne das behördliche Giftgrün und ohne alle Erdbewegungen, dafür mit Begrünung)
Wie die QUH berichtete, kann die Anlage am 26. Oktober – einen Tag vor dem Umzug unserer Gäste – besichtigt werden ( http://quh-berg.de/besichtigung-der-berger-containeranlage/ ).
GR Ammer fragte noch, was denn aus der versprochenen Querungshilfe am Lohacker geworden sei, die jetzt noch dringender als vorher geworden sei: … Darauf gab es eine frohe Botschaft. Das Staatliche Bauamt habe einen Plan dafür bereits in der Tasche. Andi Hlavaty, der sich Ende 2014 (!) zuletzt als MTV-Vorsitzender schriftlich an das Landratsamt gewandt hatte, hat die Pläne sogar bereits gesehen. Auch hier wird die Gemeinde offenbar nicht gefragt, was sie für sinnvoll hält.
Auf den 13.12. wurde der vom Gemeinderat geforderte Bericht über den aktuellen Ertrag der 4 Berger Windräder verschoben. Die vom Bürgermeister genannten vorläufigen Zahlen (vom Soll-Ertrag von 16.470 KWh bis zum September habe man “rechnerisch” 16.390 erreicht, weil Enercon über 375.000€ Schadensersatz für unkorrekt gelieferte Dichtungen zahlen müsse) zweifelte GR Haslbeck – wie immer mustergültig vorbereitet – an: Er behauptete, es seien bis zu diesem Zeitpunkt 21.800 KWh versprochen gewesen und bezog sich damit auf die Windgutachten (Faktencheck: die Windgutachten sind im QUH Blog natürlich noch nachzulesen: http://quh-berg.de/hereinstuermende-nachricht-gemeinde-veroeffentlicht-3-windgutachten-1022369152/ ; Herr Dr. Haslbeck hat diesbezüglich Recht.). Welche anderen Zahlen der Bürgermeister meinte, wird Herr Sing am 13.12. erklären. Wir meinen: für eine kleine, einfache Anfrage sind 3 Monate Antwortzeit relativ lang.
BGM Monn kündigte noch an, dass der Bauhof das Bushäuschen in Berg in Kürze renoviert haben werde … er wußte nicht, das dies zu diesem Zeitpunkt schon längst an seinem Ort stand. GR Kalinke hingegen störte sich an den inzwischen massenhaft aufgestellten Werbefahrzeugen Berger und Starnberger Unternehmen an der Oberberger Staatstraßenkreuzung. Zusätzlich regte er an, doch die Ortsgestaltung von Berg samt Parkbuchten und Bäumen bis hierher zu verlängern, dann könnten auch Besucher der Post (und von “Schöner Lesen”) an der Staatsstraße legal parken.
Entstehen schneller, als der Bürgermeister es merkt: Berger Bushäuschen