Bewerbungen für die Wohnungen an der Osterfelderstraße möglich

Der Verband Wohnen im Landkreis Starnberg ist gerade dabei, einen Neubau mit 30 Wohnungen, aufgeteilt in 3 Wohnhäuser, an der Osterfelderstraße zwischen Aufkirchen und Aufhausen fertigzustellen. Die Gemeinde Berg darf 24 dieser Wohnungen vergeben. Die Richtlinien wurden von Verwaltung und Gemeinderat festgelegt, Bewerbungen sind schon jetzt bis zum 1.5. möglich.

Noch nicht ganz fertig – aber Bewerbungen sind bereits möglich

Die Bewerbungen werden nach einem Punktesystem beurteilt. Die Zielgruppe sind:

– Beschäftigte in der Daseinsvorsorge (insbesondere im sozialen Bereich)
– Personen mit niedrigem Einkommen oder besonderem Wohnraumbedarf aus Berg
– Personen mit besonderem Bezug zur Gemeinde Berg
– Härtefälle und anerkannte Flüchtlinge in angemessenem Umfang

Punke werden vergeben zum Beispiel, wenn Sie in eine kleinere Wohnung ziehen wollen und eine andere frei machen, wenn Sie schon länger in Berg wohnen, wenn Sie Kinder haben oder bekommen, bei der Feuerwehr sind (mindestens 3 Jahre) oder in der Daseinsvorsorge tätig sind. Es gelten Einkommens- und Vermögengrenzen. Die genauen Informationen und eine Übersicht über die Wohnungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Berg: Informationen zur Wohnungsvergabe in der Osterfelderstraße

Wer sich alles bewerben kann und wie das Bepunktungssystem funktioniert, finden Sie hier: RichtlinienfuerdieVergabevonWohnungen-Osterfelderstrasse

Und hier ist der Bewerbungsbogen: BewerbungsbogenOsterfelderstrasse

Die Abgabefrist endet am 1. Mai 2025.

Beizulegen sind:
1. Kopie des Personalausweises
2. Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre und den Arbeitsvertrag
3. Die letzten drei Einkommensnachweise; bei Bewerbern, die keine Steuerbescheide vorlegen können z.B. Rentner (Rentenbescheide), Wiedereinsteiger oder Studenten (Studienbescheinigung), eine Bestätigung des Arbeitgebers über das ungekündigte Arbeitsverhältnis und eine eidesstattliche Erklärung, dass Sie kein weiteres Einkommen haben.
4. Nachweise über Vermögen, Grundbesitz, Immobilien…
5. Ggf. Schwerbehindertenausweis, ärztliches Attest

 

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