Verbotene Nachrichten: WDL sperrt Seeufer ab!

Seit einiger Zeit sah es so aus, als würde sich das Verhältnis zwischen der manchem rätselhaften freikirchlichen Organisation WDL und den Bürgern der Gemeinde verbessern: es gab Tage der offenen Tür, Burgfeste und ähnliches. Die Gemeinde unterstützte ausdrücklich den neuen Pachtvertrag für die beiden Anwesen am Seeufer von Münsing und Berg. Jetzt – pünktlich zum Beginn der Ferienzeit – ist WDL im Gegenzug dazu übergegangen, eines der beliebtesten Badegrundstücke an der Grenze der Gemeinden für die Bürger abzusperren:


“Dieser Strandabschnitt gehört zum Gelände von Wort des Lebens e.V. Wir … sperren ihn zeitweise ab.” (Bild zum besseren Lesen anklicken)

Der Strandabschnitt südlich des “Löwenhafens” ist Teil des Pachtvertrages. WDL möchte ihn für seine Kinderfreizeiten nutzen und sperrt ihn deshalb seit heute “zeitweise” ab. Man kann davon ausgehen, dass das idyllische Grundstück, Lieblingsplatz vieler Berger, im Winter und bei schlechtem Wetter also wieder – so wie in der Verfassung vorgeschrieben – für Bürger zugänglich sein wird.


Von WDL für die Allgemeinheit abgesperrtes Seegrundstück

Bei der QUH gingen bereits erboste Nachrichten ein. Wir bleiben an der Geschichte dran.

Auf Nachfrage: Der entsprechende Artikel in der Verfassung lautet: § 141, Absatz 3: “Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen.” – Das betreffende Grundstück gehört dem Staat; WDL hat es nur gepachtet.

Kommentieren (9)

  1. gast
    31. Juli 2015 um 18:18

    Durch Verfassung garantiertes Zugansrecht zum See ? @QUH: Garantiert unsere Verfassung wirklich überall Zugang zum See ?
    Wenn ja, wieso gibt es dann so viele Seegrundstücke die genau dies verhindern und kein – wie am Ammersee – 5m breiter Uferstreifen für die Allgemeinheit ??
    Vielleicht gilt unsere Verfassung nicht am Starnberger See ?

    • ammer
      31. Juli 2015 um 18:25

      Zugang zu Seen Bayerische Verfassung § 141, Absatz 3: “Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen.”

  2. oskar maria graf
    31. Juli 2015 um 18:32

    Pachtvertrag Vielleicht sollte der Bayerische Staat den Pachtvertrag auflösen, weil der Pächter mit seinem Grund offensichtlich gegen die bayerische Verfassung verstößt. Das dürfte als außerordentlicher Kündigungsgrund doch hinreichend sein

    • Unterberger
      31. Juli 2015 um 18:38

      Also mal ehrlich, ich kann doch nicht ein Grundstück verpachten und dann verlangen, dass jedermann Zugang hat.

      Entweder verpachten, dann hat WDL das Sagen und ich kann absolut nachvollziehen, dass sie den Grund, für den sie zahlen, auch allein nutzen wollen, oder eben nicht verpachten. Dann dürfen alle her.

      Da irgendein Verfassungsrecht herzuleiten, ist widersinnig. Dann dürfte nicht verpachtet werden.

  3. super süß
    31. Juli 2015 um 20:59

    Lustiges Völkchen Ihr Berger ….. … wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt
    Ihr pachtet ein Waldgrundstück … Fällt die Bäume und verbreitert die Wege auf Bundesstraßenbreite … Dabei schert es euch wenig, was die Anwohner denken, ihr habt ja bezahlt und den Wald gepachtet … Und jetzt? Da zahlt jemand für einen Pachtvertrag und ihr schreit nach dem Staat, weil man euch Anwohner nicht gefragt hat und sich für eure Interessen nicht interessiert ? Echt jetzt?

  4. Christian Gunka
    31. Juli 2015 um 22:03

    Keine Panik – WDL sperrt den Zugang NICHT! Liebe Leute, die große Aufregung ist ganz umsonst – glaubt mir, denn ich arbeite bei WDL. Tatsächlich gehört der Seeabschnitt mit zum Pachtvertrag, aber WDL sperrt ihn nur, wenn mal eine größere Spielaktion im Rahmen der Kidscamps durchgeführt wird – aus Sicherheitsgründen!
    Damit 100 Kinder im Blick behalten werden können und die Aufsichtspflicht gewährlistet ist, wird WDL deshalb an WENIGEN Tagen im Jahr den Strand nur STUNDENWEISE sperren. Das ist alles. Ansonsten ändert sich nichts, der „Lieblingsplatz vieler Berger“ (verständlicherweise!) bleibt ansonsten weiterhin für jedermann zugänglich.

  5. Jesus.Christus
    1. August 2015 um 13:45

    Denkt doch bitte an die Sicherheit der Kinder! Ich schicke seit Jahren meine Kinder zu den tollen WDL-Freizeiten, von denen
    meine Kinder sehr profitieren. ( Kann ich nur wärmstens weiterempfehlen).
    Dieses Jahr sind die Freizeitkinder das 1. Mal in der umgebauten Kinderburg
    untergebracht und nutzen verständlicherweise den Strandabschnitt, der
    zur Kinderburg ( Seeburg) gehört.
    Als ich las, dass WDL den Strandabschnitt aus Sicherheitsgründen sperrt,
    wenn die Kinder dort als große Gruppe baden, war ich sehr erfreut.
    Schließlich haben sie die Aufsichtspflicht für eine riesen Gruppe. So macht
    es das ganze überschaubarer und somit sicherer für die Kinder.
    Das bestätigt mir, dass meine Kinder in guten Händen sind.
    Es handelt sich doch nur um Stunden der Sperrung. Man kann in dieser
    Zeit auch andere Strandabschnitte in der Nähe benutzen, die allzeit zugänglich sind.
    Ich finde die ganze Aufregung sehr schade.

  6. Jesus.Christus
    1. August 2015 um 14:44

    Nachtrag zu : Bitte denkt doch an die Sicherheit der Kinder! Ich finde es sowieso sehr erstaunlich und bemerkenswert, dass
    WDL der Allgemeinheit überhaupt den Zugang gestattet.
    Das ist wirlich nicht selbstverständlich.
    Liebe Grüße an alle Leser.

  7. Doro Brüggendick
    1. August 2015 um 16:07

    DAS sehe ich anders! Ich wohne in Allmannshausen und muss zugeben, dass mich die Informationen bzgl. der Absperrung des Seegrundstücks anfangs auch irritiert haben. ABER ich habe das Gespräch mit den Verantwortlichen des Kinderwerks gesucht und es mir erklären lassen. JA… es wird abgesperrt (aber nur zeitweise).

    Ich finde, mann sollte auch zu 100% nützen dürfen, was man zu 100% bezahlt. Würde das nicht jeder von uns wollen?
    Das Kinder- und Jugendwerk hat das Grundstück seit Jahrzehnten vom Staat gepachtet und bisher niemals genutzt – ein Vorteil für uns Bürger.

    Nun haben sich die Rahmenbedingungen geändert und das Werk nutzt nun ZEITWEISE das besagte Grundstück!!! Und das soll frevelhaft sein??? HALLO!???? Ich finde es ist ihr gutes Recht!

    Ich habe selbst beobachtet, dass normalerweise nur das eingezäunte Löwensteggelände mit der Badeinsel genutzt wird und ab und an wird vielleicht ein Geländespiel im Waldbereich stattfinden – ein Bereich in dem sowieso kein Mensch liegen möchte – zumindest habe ich in den letzten Jahrzehnten dort niemanden liegen sehen.
    Das Seegrundstück ist weiterhin für alle Bürger zugänglich – ich habe mich selber davon in den letzten Tagen überzeugt. Ja, es steht dort ein Schild.

    Auf dem Schild steht, dass Wort des Lebens diesen Abschnitt nur “zeitweise” nutzt um ihn PUNKTUELL für ihre Kinderfreizeiten zu nutzen, die nun auf dem Burggelände stattfinden.

    Warum wird sich hier so groß aufgeregt? Es kann sein, dass man evtl. den Strand nicht nutzen kann – aber es wird nicht die Regel sein.
    Und dass die vor dem Löwensteg verankerte Badeinsel bitte nur von den Wort des Lebens Gästen genutzt werden soll, dass sollte selbstverständlich sein – oder etwa nicht?
    Wir sollten nicht schimpfen, dass jemand nun zeitweise nutzt, was er auch zahlt – sondern dankbar sein, dass man es bis zu diesem Zeitpunkt nutzen durfte. Wort des Lebens macht meiner Ansicht nach eine sehr wertvolle und sinnstiftende Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Ich finde die Mitarbeiterschaft hat alle Unterstützung verdient – nicht aber Artikel wie diese hier!

    Wer Fragen hat, möge bitte direkt das Gespräch mit den Verantwortlichen des Werkes suchen – sie geben gerne Auskunft und sind nach wie vor an einem guten Miteinander mit der Bevölkerung im Umfeld stark interessiert.