Bei der QUH jetzt schon die ersten Bilder von der Landtagswahl , die darüber entscheidet, ob die CSU weiter absolut und allein regieren darf.
Eine Stimme bei der Zweitstimme: Viel Platz für ein einsames Kreuz.
Die Wahlzettel haben wieder einmal eine beeindruckende Größe. 569 Kandidaten und über einen halben Quadratmeter (60x84cm) umfasst der Stimmzettel für die Zweitstimme bei der Landtagswahl. Anders als bei der Kommunalwahl hat man diesmal auf dem riesigen Wahlzettel nur 1 Stimme zu verteilen.
Immer wieder lustig: die Lektüre des Wahlzettels! Den schönsten Namen von allen 581 Kandidaten hat zweifellos Susanna Tausendfreund (GRÜNE), den merkwürdigsten trägt die Spitzenkandidatin der VIOLETTEN (“für spirituelle Politik”), denn sie heißt Gudula Blau. Das dynastische Prinzip verkörpert am ehesten die CSU. Sie hat die meisten Nachkommen von Ex-Ministerpräsidenten in ihren Reihen (2). Die meisten Kandidaten haben hingegen die GRÜNEN und die ÖDP aufgestellt (jeweils 58, mit so vielen Sitzen ist Oberbayern im Landtag vertreten; 57 Kandidaten finden sich dafür bei der LINKEN und FDP, 51 bei der SPD und nur 45 von der CSU). Der am meisten verbreitete bayrische Beruf – geht man nach der Wahlliste – scheint “Rechtsanwalt” zu sein. Allein 20% der CSU Kandidaten sind Juristen. Der Rest der Regierungsparteikandidaten ist oder war Staatsminister (5x) oder gibt als Beruf schlicht “Landtagsabgeordnete” (2x) an (ist das ein geschützter Beruf?). Die SPD hat hingegen glatt noch jemand unter den Kandidaten der als Beruf “Arbeiter” angibt. Es ist der einzige seines Fachs. Einen Bewerber aus Berg gibt es nicht.
Wie wählen? – “Man kann einerseits einen bestimmten Bewerber direkt ankreuzen oder für die gesamte Wahlkreisliste einer Partei stimmen. Stimmt man für die gesamte Wahlkreisliste, kann man auf die Reihenfolge der Kandidaten jedoch keinen Einfluss nehmen und akzeptiert die von der Partei oder Wählergruppe vorgegebene Aufstellung insgesamt.
Wichtig ist, dass auf jedem der zwei Stimmzettel für die Landtagswahl jeweils nur ein Kreuz gemacht wird, sonst wird die Stimme ungültig.”
Anders als etwa bei der Bundestagswahl bestimmt die SUMME aus Zweit- und Erststimme die Zusammensetzung des Landtages. Deshalb sind beide Stimmen gleich wichtig (selbst wir hatten das selbst zuerst übersehen und verdanken die Korrektur einem aufmerksamen Blog-Leser; vgl, den Kommentar). Das heißt beide Stimmen zählen und sind gleich wichtig und werden zusammengerechnet. Das Wahlsystem wird an dieser Stelle erklärt: http://www.landtagswahl-bayern.uni-muenchen.de/cms/index.php?page=wahlsys_bayern
Zur Erststimme:
Damenwahl: Der kleine Zettel für die Erststimme zur direkten Wahl einer Stimmkreisabgeordneten. Wir haben die Wahl unter den Damen Männle (CSU), Franke (GRÜNE), Hollacher (FREIE WÄHER), Will (FDP), Lüst (ÖDP) und Knöchner (LINKE). Gegen soviel Frauenpolitik kämpft allein auf verlorenem Posten der tapfere Herr Weidner (SPD).
Zur Wahl des Bezirkstages (wo die 5%-Hürde nicht gilt) gibt es nochmal 2 solcher Zettel (in blau). Und das wichtigste: Wählen gehen!
Ein Fehler der QUH Gerade erreichte uns folgende Mail:
“Liebe Leute von der QUH,
was muss ich da soeben auf der von mit hochgeschätzten Webseite der QUH lesen: „Die Zweitstimme bestimmt die zahlenmäßige Zusammensetzung des Landtages“.
Das ist leider falsch!
Bei der Landtagswahl in Bayern ist die Summe aus Erst- und Zweitstimmen maßgeblich für die Zusammensetzung des Landtags. Die Erststimme dient hier also nicht nur für die Wahl einer Stimmkreiskandidatin bzw. eines Stimmkreiskandidaten, sondern zählt auch für die Partei – anders als bei der Bundestagswahl.
Ähnliches gilt übrigens auch für die einzelnen Kandidaten/innen bei der Vergabe von Listenmandaten. Die Reihenfolge der Bewerber(innen) richtet sich nach der Summe der erhaltenen Erst- und Zweitstimmen im Wahlkreis (=Regierungsbezirk). Jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat um ein Direktmandat kann in seinem Stimmkreis Erststimmen und in den übrigen Stimmkreisen des Regierungsbezirks Zweitstimmen erhalten. Die Summe daraus ist dann maßgeblich für ihre/seine endgültige Platzierung, die bekanntlich vom ursprünglichen Wahlvorschlag der Partei deutlich abweichen kann. Da außerdem jede/r Bewerber/in pro Wähler maximal eine Stimme erhalten kann, sind die Direktkandidaten/innen auf den Stimmzetteln für die Zweitstimme in ihrem eigenen Stimmkreis nicht aufgeführt; dort können sie ja Erststimmen sammeln.
Mit den besten Grüßen
Rudolf R” (senior)
Danke Rudi, Sie haben uns vor einem peinlichen Fehler bewahrt. Es rächt sich eben, dass die QUH bei der Landtagwahl nicht antritt.