Wir wollen weder kleinlich noch nachtragend sein, aber so wie die Dinge liegen, wird morgen vor dem Landgericht München das nächste Urteil in der seit November 2009 laufenden Klageserie von Dipl.Ing Dr. h.c. Genz gegen den QUH-Vorsitzenden Dr. Ammer verkündet. – Wie das?
Wie mehrfach berichtet, hat der Berger Unternehmer Dipl.Ing. Dr. h.c. Genz den Journalisten Dr. Ammer wegen eines hier im QUH-Blogs erschienen Artikels mit dem Titel “Die Rückkehr der Amigo-Ritter” erst auf Unterlassung und dann auf Schadensersatz in Höhe von “mindestens 30.000 €” verklagt. – Aber – so werden wir täglich gefragt – wurde nicht immer wieder behauptet, “alle Strafanträge” seien zurückgenommen?
Behauptet wurde es in der Tat wiederholt: öffentlich in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 26.3.
Zuvor schon hieß es höchstoffiziell in der Petition an den Landtag vom 11.3., er, Dipl.Ing. Dr. h.c. Genz, “unternehme alles Denkbare, um die Wogen zu glätten. (…) So ziehe ich als Sofortmaßnahme alle, auf dringendes Anraten meines ehemaligen Rechtsberaters gestellten, Strafanträge gegen Amtsträger zurück. Auch periphere Rechtsstreitigkeiten habe ich eingestellt.” (sic, Satzzeichen wie im Original)
Auch in der letzten offiziellen Schrift “Zuarbeit für eine Petition an den Bayrrischen Landtag” wird noch am 12.4.2011 behauptet:
“Alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten und Strafanträge wurden von Herrn Dr. Genz zurückgenommen.”
All diese Aussagen entsprechen nicht den Tatsachen. Wie die morgen, 27.4. anstehende Urteilsverkündung des Landgerichtes vermuten lässt, folgten den Versprechen in Bezug auf die QUH keine Taten. – Weiß das der Petitionsausschuss, dass ihm hier falsche Tatsachen vorgelegt werden?
Genz benimmt sich doch “nur” wie ein ganz normaler Politiker: Das Eine laut und überall verkünden und das Andere dann tun.
Nur, indem man solches Verhalten immer wieder veröffentlicht, kann man -wenn überhaupt- diesen Menschen auf die Schliche kommen; ihr Unwesen verhindern, kann man nicht.