6. Frau Karin Höh-Knüppel

Frage: Wie ist denn das mit dem Bebauungsplan und Bautafeln, etc.?  Wie regelt ihr das denn? Ich habe den Eindruck, es geht nicht immer mit rechten Dingen zu. Beispiel Höhenweg.

Antwort: Am Höhenweg hatten wir einen Bebauungsplan. Im Rahmen einer Klage wurde der Bebauungsplan für nichtig erklärt und es wurden Änderungen vorgenommen. Im Laufe der Jahrzehnte haben sich auch einige Änderungen ergeben, und dadurch werden Bebauungspläne nichtig und müssen neu erstellt werden

Frage: Es gibt viele Dinge, die nicht öffentlich besprochen werden. Die Informationen werden nicht mehr im Kreisboten veröffentlicht. Im Schaukasten ist der B-Plan nicht lesbar. Korrektur der Fragenden: Mehr Informationen über die Gemeinde im Schaukasten ausstellen.

Antwort. B-Pläne können jederzeit eingesehen werden. Alles, was öffentlich behandelt werden kann, wird öffentlich behandelt. Nicht öffentlich behandelt werden Inhalte, die dem Datenschutz unterliegen.