15. März 2020,
Kommunalwahl in Bayern

Alle sechs Jahre finden in Bayern die Kommunalwahlen statt und am 15. März ist es in allen Städten, Märkten und Gemeinden wieder soweit. Gewählt werden jeweils der/die erste (Ober-)Bürgermeister*in sowie in den Landkreisen die Landräte und Kreistagsmitglieder. Die Amtszeit der gewählten Kandidaten beginnt am 1. Mai 2020 und endet im April 2026.

Das bedeutet für Sie als Bürger und Bürgerinnen: Einmal alle sechs Jahre haben Sie also die Chance, gezielt Einfluss zu nehmen und die Personen zu wählen, die Ihrer Meinung nach am besten geeignet sind, Ihre Interessen zu vertreten. Gerade bei der Kommunalwahl haben Sie Möglichkeit, konkret einzelnen Personen zu wählen. Das gerne zitierte Argument, dass keine Partei geschlossen die eigenen Interessen zu 100% vertritt, zählt also nicht.

Gehen Sie also wählen!

“Die Kommunalwahl ist einer der kompliziertesten Wahlen”

Das ist so nicht richtig. Ja, es müssen vier Wahlscheine ausgefüllt werden, aber das Prinzip ist einfach. Hier in der Gemeinde wählen wir den/die Bürgermeister/in und die zukünftigen Gemeinderäte. Für den Landkreis werden ein Landrat, bzw. eine Landrätin sowie die Mitglieder des Kreistags gewählt. Wie das im einzelnen abläuft, erklären wir hier:

Gemeinderat

Für die Gemeinde Berg sitzen neben dem Bürgermeister 20 Mitglieder im Gemeinderat. Auf dem Gemeinderatswahlschein dürfen also max. 20 Kreuzchen gemacht werden.

Aufgaben des Gemeinderats

Der Gemeinderat entscheidet u.a. über:

  • die Ausweisung neuer Baugebiete, die Bebauungspläne oder den Wohnungsbau
  • sämtliche Umweltschutzbelange
  • Kindertageseinrichtungen, Schulen und Seniorenheimen
  • den Einsatz eines Stadt- oder Schulbusses oder den Bau einer Umgehungsstraße
  • den Ausbau der Digitalisierung, der Anbindung an schnelle Netzwerke
  • die Unterstützung sozialer und kultureller Einrichtungen sowie Sportstätten

Wie funktioniert die Wahl?

Ganz oben auf dem Stimmzettel steht die Zahl der Stimmen, die Sie maximal vergeben dürfen. Sie können alle Stimme an eine Liste vergeben oder bis zu maximal drei Stimmen pro Bewerber/in direkt verteilen. Im Detail sieht das so aus:

Variante 1, das Listenkreuz: Sie machen es sich leicht und setzen Ihr Kreuz ganz oben über der Liste EINER Partei. Damit geben Sie all Ihre verfügbaren Stimmen dieser einen Partei, die diese dann innerhalb ihrer Kandidaten verteilt.

Variante 2, Sie kumulieren: Sie wählen die Wunschkandidaten direkt. In der Gemeinde Berg haben Sie hierfür 20 Stimmen. Setzen Sie ein Kreuz neben eine(n) Kandidaten/in, bedeutet das eine Stimme für die Person. Sie können statt einem Kreuz auch 2 oder 3 eintragen und damit dem/der Kandidat/in zwei oder drei Stimmen zu geben. Sie kumulieren, bzw. Sie “häufeln”. Damit können Sie Personen, die z.B. weiter unten auf der Liste stehen, aber Ihrer Meinung nach nach vorne gehören, entsprechend nach oben wählen.

Aber ACHTUNG: Wenn Sie mehr als die zulässigen Stimmen vergeben, ist der gesamte Stimmzettel ungültig. Zählen Sie also gut mit!

Wenn Sie nun z.B. fünf Kandidaten je drei Stimmen geben, sind 15 Stimmen vergeben und 5 noch übrig. Setzen Sie jetzt zusätzlich noch ein Kreuz an den Kopf der Liste, werden die 5 Stimmen der Reihenfolge der Kandidaten nach verteilt. Ist hier eine Person dabei, der Sie explizit keine Stimme geben möchten, dann können Sie diese auch streichen. Gestrichene Kandidaten gehen leer aus.

Variante 3, Sie panaschieren: Wenn Sie die Wahl so richtig kreativ angehen möchten, können Sie auch Kandidaten/innen von unterschiedlichen Wählergruppen oder Parteien wählen. Auch hier müssen Sie die Gesamtstimmzahl im Auge behalten und dürfen sie nicht überschreiten.

Bürgermeister/in

Wie funktioniert die Wahl?
Es gibt einen (zumeist gelben) Wahlzettel, Jede(r) Wähler/in hat genau EINE Stimme. Es darf also nur genau EIN Name angekreuzt werden, sonst ist der Stimmzettel ungültig. 

Erster Wahlgang
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten hat.

Zweiter Wahlgang
Hat kein Bewerber die absolute Mehrheit, kommt es zur Stichwahl unter den beiden Kandidatin/nen mit den meisten Stimmen.

Termin für die Stichwahl
ist der 29. März. 2020

Die Aufgaben des/der Bürgermeister/in:

  • Vorbereiten der Gemeinderatsbeschlüsse
  • Ausführung der Beschlüsse unter Kontrolle des Bürgermeisters
  • Gefährdet ein Ratsbeschluss das Wohl der Gemeinde, kann der Bürgermeister widersprechen.
  • Wird geltendes Recht verletzt, muss er/sie widersprechen.
  • Leiter/in der Verwaltung und oberster Dienstherr/in für die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung
  • Entscheidungsgewalt über die Aufgabenverteilung und innere Organisation der Verwaltung.
  • Überparteiliche Repräsentation der Gemeinde.

Kreisrat

Im Landkreis Starnberg sitzen aktuell 60 Mandatsträger/innen.

Eine Auflistung der aktuellen Mitglieder findet man auf der Website des Landratsamts Starnberg.

Wie funktioniert die Wahl?

Die Wahl funktioniert exakt so wie die des Gemeinderats. Nur dass man hier deutlich mehr Stimmen zu vergeben hat. 

Aufgaben des Kreistags

Der Kreisrat ist die Vertretung der Bürger und Bürgerinnen des Landkreises

  • Der Kreistag entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises
  • kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen
  • Der Kreistag überwacht die Kreisverwaltung und dabei auch die Ausführung seiner Beschlüsse

Landrat/rätin

Wie funktioniert die Wahl?

Die Wahl läuft exakt so ab wie die Bürgermeisterwahl. Man hat auf einem Wahlzettel alle zur Wahl stehenden Kandidaten/innen und kann exakt EINE Stimme vergeben. 

Die Aufgaben des/der Landrats/rätin:

  • Leitung der Kreistagssitzungen
  • Wahrnehmung der Vertretung des Landkreises
  • Ausführung der Beschlüsse des Kreistags.
  • Ausführung der laufenden Verwaltungsgeschäfte.
  • vertritt den Landkreis nach außen
  • ist Hauptverwaltungsbeamter und oberste(r) Kommunalbeamter/beamtete.