hereinstürmende Nachricht: Gemeinde veröffentlicht 3. Windgutachten

Mit einiger Verzögerung hat die Gemeinde Berg heute auf einer etwas unscharfen Kopie endlich die Ergebnisse des 3. Windgutachtens veröffentlicht. Die Gutachterfirma ANEMOS-JACOB bestätigt das bereits seit längerem vorliegende Gutachten der Firma RSC weitgehend.


Das neue Ertragsgutachten für die 4 Berger Windräder im Einzelnen

Die früheren Ergebnisse lagen um 2,6% über den neuen Berechnungen, denen außer den Berger Messungen auch die Vergleichszahlen aus nahegelegenen, bestehenden Windkraftanlagen zu Grunde liegen. Die – als konservativ geltende – Firma ANEMOS errechnet Erträge von 28.500 MWh/a gegenüber 29.254 MWh/a bei RSC. Die Unterschiede beruhen vor allem darauf, dass AMEMOS-JACOB für die nördlicher gelegenen Windräder etwas schlechtere Erträge voraussagt. Beim südlichsten Windrad sind sich beide Gutacherbüros fast einig.


Kaum ein Unterschied: das “alte” Windgutachten

Gründe, die Berger Pläne zu überdenken, gibt es also in dieser Hinsicht nicht. Auch die dritte Gutachterfirma hat eine rentable Energieausbeute vorausberechnet.

Das frühere Gutachten ist etwas ausführlicher auf der Gemeindeseite herunterzuladen: http://gemeinde-berg.de/index.php?id=1822,142

Die Meldung der Gemeinde findet sich hier: http://www.gemeinde-berg.de/index.php?id=2817,125

Außer den kruden Daten wurde leider nichts bekanntgegeben.

Kommentieren (44)

  1. chrisberg
    7. November 2014 um 19:08

    Wo findet man denn das Gutachten? Wo kann man denn das komplette Gutachten ansehen? Auf der Seite der Gemeinde finde ich auch nur die zwei Ausschnitte, die auch hier stehen. Das reicht natürlich überhaupt nicht aus.

    Übrigens 2,6% weniger Ertrag hört sich wenig an. Aber bei 13c je kwh Anfangsvergütung und einer Differenz 680MWh/a sind das immerhin mal 88400 Euro weniger Ergebnis pro Jahr. in den ersten fünf Jahren machen diese 2,6% also schon 442.000 Euro weniger aus. Bei einem Eigenkapital von 6m Euro sind das 7,3% des Einsatzes der sich beteiligenden Investoren oder Privatpersonen.

    Wenn man sich jetzt noch ansieht, dass die Enercon 115 300kw bei 5m/s 339kw produziert, bei 6m/s aber fast das doppelte nämlich 627kw, dann ist klar, dass schon bei kleinsten Abweichungen der Windgeschwindigkeit um z.B. 0,3 m/s nach unten schnell auch z.B. 20% weniger Ertrag herauskommen können bei 20% weniger Ertrag fehlen dann in den ersten 5 Jahren!! mal eben 3,4m Euro also über 50% bezogen auf das Eigenkapital der Gesellschaft. Tatsächlich ist die Rechnung aber noch viel komplizierter, da ja nicht die Durchschnittsgeschwindigkeit, sondern das Profil der Windgeschwindigkeiten über das ganze Jahr entscheidend sind.

    Das Problem ist, dass die Leistung eben nicht linear mit der Windgeschwindigkeit zusammenhängt. Obwohl die Windgeschwindigkeit nur um 1m/s von 6m/s auf 5m/s fällt, sinkt der Ertrag um fast 50%!! D.h. schon kleinste Rechenfehler in der Windmessung führen zu einer wirtschaftlichen Katastrophe.

    Und jetzt sehe ich mir noch einmal auf der Seite der Gemeinde http://gemeinde-berg.de/index.php?id=1822,142 den Plan zum Verfahrensschritt 4 an. Dunkelgrün und Grün sind die Bereiche in den 5,9 m/s erreicht werden sollen (theoretisch). Schon einige hundert Meter weiter weht der Wind nur noch mit gelben 5,6 m/s. D.h. würde ich die Anlagen auch nur ein paar Meter verrücken, wären sie auch schon nach den jetzt vorliegenden Gutachten nicht mehr profitabel bereibbar.

    Wer glaubt, dass das gut gehen kann, muss wirklich ein starkes Gottvertrauen in den Gott des Windes haben. Süddeuschland ist eben kein Windradland. Damit das funktionieren brauchen wir eben einfach mehr Wind. Interessiert erwarten wir nun die Wirtschaftlichkeitsrechnung, in der Hoffung, dass diese nicht auch nur in Auszügen veröffentlicht wird…

  2. gast
    8. November 2014 um 9:48

    @QUH Mit welcher Wahrscheinlichkeit werden diese Werte laut Gutachter Erreicht?

    • quh
      8. November 2014 um 10:08

      Diese Angaben liegen uns noch nicht vor.

    • petscy
      8. November 2014 um 12:37

      Wahrscheinlichkeiten Die bisherigen Gutachten, soweit mir bekannt, gehen von P50 Werten aus. Seriöse Investmentfonds gehen immer von P80 oder P90 Werten aus. Zur Erläuterung vielleicht der folgende Link.
      https://financere.nrel.gov/finance/content/p50-p90-exceedance-probabilities-demystified
      Vielleicht wird die Überschreitungswahrscheinlichkeit etwas verdeutlicht in dem TÜV Gutachten zu Hüttenfeld Seite 31 ff
      https://www.zakb.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Windkraft/Windpotenzial-_und_Energieertragsermittlung.pdf. Darin auch eine Unsicherheitsanalyse zu den verschiedenen Einflussparametern.
      Es ist schon bemerkenswert, wie die QUH da wieder die wichtigen Parameter ausgeblendet hat (tricky, tricky). Auf der Seite der Gemeinde Berg werden neben den P50 Werten auch die P75 und P90 Werte angegeben. Diese Werte sind, wie ich oben geschrieben habe, für seriöse Investments bestimmend.
      Wenn man die P50 Werte nimmt, hat der Windpark -wenn die Eingabewerte für das Gutachten richtig sind – 2438 Volllaststunden, was sicher in Bayern utopisch ist. Nimmt man aber den P90 Wert, so hat der Windpark 2016 Vollaststunden, die in einem guten Windjahr vielleicht zu erreichen sind. Ob 2000 Vollaststunden aber für einen Ertrag reichen kann ich nicht beurteilen.

    • chrisberg
      8. November 2014 um 14:10

      P-Werte da der Artikel lang und in Englisch ist: Ich verstehe den P-Wert so: er gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der der errechnete Ertrag über dem Wert des Gutachtens liegt. Ein Wert von 50 bedeutet, das er mit 50% darüber liegt, ein Wert von P75, dass er mit 75% den errechneten Wert überschreitet. Bei der knappen Windmenge hier in Berg würde P50 bedeuten, dass man eine Münze schmeißen kann. bei Kopf geht’s gut, bei Zahl eben nicht. Das wäre dann Casinokapitalismus. (Das gilt aber nur, wenn das Gutachten selbst nicht schon zu optimistisch ist… Dann nämlich verliert man sein Geld höchstwahrscheinlich.)

      Es wird Zeit, dass die Gutachten mal veröffentlicht werden. Zwei Tabellen mit aus dem Zusammenhang gerissenen Zahlen sind keine Information!

    • gast
      8. November 2014 um 17:00

      Alles Spekulation! Warum werden die Gutachten nicht als Ganzes veröffentlicht? Wenn immer nur genehme Auszüge veröffentlicht werden, muss doch jeder misstrauisch werden! Es schneit hier ja Leute zu geben, die genug davon verstehen, um nachrechnen zu können. Dann gebt ihnen doch die Möglichkeit und die Information!

    • chrisberg
      10. November 2014 um 11:03

      @Quh Auf der Seite der Gemeinde Berg ist von einem Vergleich der P50 Werte die Rede. Damit müssten das in dem Gutachten auch P50 Werte sein. Ein Gutachten ohne die Angabe von Wahrscheinlichkeiten für die Voraussagen kann es eigentlich nicht geben, da die Aussage dann sinnlos wäre. Also kann es eigetlich auch nicht sein, dass diese Werte nicht vorliegen. Auf der Seite der Gemeinde steht auch etwas von einer Ertragsrechnung, die schon vor den Sommerferien vorlag. Ist das so? Und wo kann man diese Ertragsrechnung einsehen?

  3. MBE
    10. November 2014 um 13:05

    Wind ist irrelevant. Herr Monn hat seit 3 Jahren beteuert, dass die Frage nicht ist “ob” sondern “wo” der Windpark gebaut wird, egal was Wind, Natur, Kirche, Verbände, Bürger und Nachbargemeinden einwenden.
    Auch die Stadtwerke, damals noch von Herrn Sing vertreten, haben schon 2011 bekräftigt:
    Wir bauen, egal wie der Wind geht:
    “WIR BRAUCHEN KEINE WINDMESSUNGEN”.
    Je geringer der Wind desto länger die Anschubförderung (bis zu 20 Jahre,…)

    Also sind das doch nur theoretische Diskussionen, um sich eine “wirtschaftliche” Legitimiation für das verantwortungslose Handeln zu holen.
    Die Frage ist hier für wen es wirtschaftlich ist. Und wer dafür bezahlt.
    Und die Frage kann sich jeder selbst beantworten.

    Für einen eventuellen durch Subventionen erwirtschafteten Gewinn die massiven Nachteile eines Windparks für die ganze Region in Kauf zu nehmen und unsere Heimat massiv zu zerstören ist schon dreist.
    Alle Einsprüche , Gegenargumente, Fakten und Analysen wurden konsequent ignoriert und weggewogen, bzw. auf später verschoben.
    Nur dass sich später keiner mehr darum kümmert. Fakten schaffen ist hier die Devise.
    Dieses Projekt schadet der Energiewende anstatt ihr zu helfen.
    Man hat sich in allen Belangen ausschliesslich auf die jenigen verlassen, die ihr Geld damit verdienen. (und zwar ohne, dass sich die Räder drehen)
    Es muss jedem klar sein, dass die Windräder nicht nur wegen des fehlenden Windes stehen werden, sondern auch gerade dann wenn mal Wind weht. Das sollte auch in die “Wirtschaftlichkeitsberechnung” einfliessen.

    Warum stoppen denn viele Ihre Projekte? Weil sich die negativen Folgen nicht mehr verdrängen lassen, der Widerstand überall immer stärker wird und sich die Rechtslage ändert.

    Nur Berg will aus Stolz, Sturheit, vertraglichen Verpflichtungen und/oder ideologischer Verblendung einfach weiter machen, obwohl noch nicht einmal gerichtlich entschieden ist, ob die Genehmigung, ja sogar das ganze Gebiet überhaupt rechtlich haltbar ist.
    Seit Jahren wird sehenden Auges Energie und Geld verbraten, obwohl klar ist, dass solch unsinnige Projekte für fast Alle katastrophale Folgen haben werden.
    Dieser Harakiri-kurs wird verheerenden Schaden auf allen Seiten anrichten.

    So wird man “weltberühmt” und kommt ins Fernsehen.

    Aber sicher nicht als Klimaretter und Gutmensch, sondern als geldgieriger Nimby, der ganz offiziell zwar Subventionen einstreichen, die Belastungen dafür aber ebenfalls offiziell nicht vor der eigenen Türe haben will.
    Und dem es egal ist, dass wir Alle in vielfältiger Weise für diesen Irrsinn zahlen werden, ohne uns wehren zu können.

    Keiner wird vergessen, wem wir das zu verdanken haben.

    • gast
      10. November 2014 um 17:44

      So ist das! Lieber MBE, sie haben natürlich mit allen Ihren Argumenten recht. Nur leider interessieren die Keinen, wie Sie selbst festgestellte haben. Aus Sicht des Gemeinderates sind Personen mit Argumenten, die das Projekt in Frage stellen, “nervige Querulanten” (Zitat Ammer, allerdings inzwischen wohl in einem Anflug von Einsicht? wurde der Kommentar hier im Blog gelöscht. Ich kann den Beitrag zumindest nicht mehr finden.) Insofern bleibt vielleicht noch die Hoffung, dass sich nicht genug Bürger finden, die diese hochriskate Investition in einen Schwachwindstandort fälschlicher Weise für eine Form der Altervorsorge halten. Es mag ja auch Leute geben, die dies als eine Art “Spende für das grüne Gewissen” halten. Auch das ist ja leider falsch. Insofern wird es dann vielleicht doch relevant, ob sich die Anlagen rechnen oder nicht. Es ist ja nicht verboten mit subventioniertem Unsinn Geld zu verdienen, wenn das möglich ist. Die Anlagen rechnen sich aber nicht, da bin ich mir inzwischen doch recht sicher. Leider bin ich ebenfalls sicher, dass die Ertragsrechnung die Wirtschaftlichkeit belegen wird. Das ist recht einfach, wenn man die Annahmen entsprechend so ansetzt, dass das gewünsche Ergebnis herauskommt. Daher muss sich ein interessierter Investor auch mit den Details der Gutachten auseinandersetzten. Das geht aber nur, wenn diese auch veröffentlicht werden.

    • aviator
      10. November 2014 um 20:16

      Sehr geehrter MBE,

      die Belastungen haben viele Einwohner der Gemeinde Berg durchaus auch “vor der eigenen Tür”, denn die Farchner, Bachhauser und Mörlbacher sind auch nicht viel besser dran als die Neufahrner:

      http://tinyurl.com/mzpbmyn

      Mit Vernunft ist hier aber offenbar nichts auszurichten, das Land der “Dichter und Denker” sind wir in vielerlei Hinsicht leider schon länger nicht mehr. Uns werden die Kathedralen der Dummheit wohl nicht erspart bleiben.

      Was die Altersvorsorge mit “Bürgerwindparks” betrifft:

      http://tinyurl.com/o8hpoow

      Oder wie hat es unser größter Dichter mal gesagt: “Wenn eine Seite nun besonders hervortritt, sich der Menge bemächtigt und in dem Grade triumphiert, dass die entgegengesetzte sich in die Enge zurückziehen und für den Augenblick im Stillen verbergen muss, so nennt man jenes Übergewicht den Zeitgeist, der dann auch eine Zeit lang sein Wesen treibt.”

      Mit resignierten Grüßen,

      Michael Stock

    • QUH-Gast
      10. November 2014 um 21:18

      Sie vergessen… die armseeligen Kreaturen aus Harkirchen und Kempfenhausen. Die höher gelegenen Anwesen werden da keinen Mangel an morgendlicher Windradfreude zu leiden haben. Ich kenne meine (Starn)Berger und bin mir absolut sicher, dass der eigentliche Ärger unseren Freunden vom GR erst bevorsteht.

    • chrisberg
      10. November 2014 um 21:39

      Den aktuellen Focus-Artikel… … kann man allen Gemeinderäten und den Anlegern nur empfehlen. “Von Anlagen in geschossenen Fonds rät die Verbraucherzentrale allen Kleinanlegern grundsätzlich ab.” Gut, dass der GR beschossen hat, dass schon ab 5000 Euro investiert werden darf! Auf der einen Seite wird diskutiert, die Regeln für den grauen Kapitalmarkt zu verschärfen und die Produkte zu regulieren und auf der anderen Seite nutzen Gemeinden diese Anlageformen für hochriskante Finanzierungen, wo professionelle Investoren aussteigen.

    • aviator
      11. November 2014 um 18:50

      Realität vs. Greenpeace Die “Energiewende” ist zwar offiziell noch nicht ganz tot, aber mittlerweile hat auch unser Super-Siggi erkannt, was alles nicht geht …. Hier ein schönes Video, in dem er die Grünpiß-Aktivisten mit der Realität konfrontiert:

      http://tinyurl.com/p9sxzhp

      Ansonsten hätte die Deutsche Wildtierstiftung auch noch ein paar Anmerkungen zum Thema ….

      http://tinyurl.com/n8m7alv

  4. Bergkamo
    10. November 2014 um 18:05

    bergkamo Gutachten / Investoren Um ein Gutachten auswerten zu können, benötigt man unbedingt die
    Fragestellung(en) des Auftraggebers. Wie lautet also der Auftrag präzise ?
    —————————————————————————————
    Alle auf dem QUH-Blog vorgebrachten Bedenken in Bezug auf die prognostizierte ‘Wirtschaftlichkeit’ der Anlage, sind für Investoren offensichtlich nicht relevant.
    Lt. Herrn BG Monn ‘stünden die Investoren Schlange’. Was will man mehr ?

  5. gast
    10. November 2014 um 20:09

    @QUH Hallo QUH,

    Wie bitte? Die Wahrscheinlichkeit liegt nicht vor?
    Woran machen Sie dann fest, ob die Zahlen gut oder schlecht sind?

    Ohne zu wissen, mit welcher Wahrscheinlichkeit die prognostizierten Erträge mindestens erwirtschaftet werden, sind die genannten Zahlen ohne jegliche Aussagekraft. Nur in Kombination mit einer Wahrscheinlichkeit läßt sich abschätzen, wie hoch das Risiko tatsächlich ist.

    Ich hoffe, Ihnen ist bewußt, dass die genannten Werte nicht die jährlich zu erwartenden minimalen Erträge darstellen?

    Wie manch anderer hier gehe ich davon aus, dass es sich bei den Werten um die beliebten, weil hohen P50-Werte handelt. Dies würde bedeuten, dass zu erwarten ist, dass die genannten Werte (ca. 2440 Volllaststunden) in der Hälfte der Jahre mindestens erreicht werden (ohne Gewähr natürlich). In der anderen Hälfte der Jahre NICHT. Es muß also mit einem deutlich geringeren Ertrag gerechnet werden, um auf der sicheren Seite zu sein.

    Und hier noch ein aktuelles Beispiel zum Nachdenken:
    Die Bürgerwindräder des in Erstellung befindlichen Windpark Kasendorf-Weismain (7x 2.4 MW, 141 m Nabenhöhe, 117 m Rotordurchmesser) werden von der Raiffeisen Bank wie folgt beworben:

    http://creussen.raiffeisen-energie-eg.de/sites/creussen/files/pdf/Folder.pdf

    Laut Bay. Windatlas weht der Wind dort durchschnittlich mit ca. 6.1 m/s auf Nabenhöhe, das Gutachten für den Windpark wurde jedoch nur für 5.8 m/s, also mit deutlichem Abschlag im Vergleich zum Bay. Windatlas gerechnet. Das Gutachten sagt für den Windpark 2664 Volllaststunden (P-50) vorher.

    Der Bay. Windatlas hingegen sagt für den Windpark einen deutlich niedrigeren mittl. Jährlichen Ertrag von nur ca. 2150 Volllaststunden bei Nabenhöhen um 145 Meter vorher.

    Was stimmt denn nun???

    Etwa 15 bzw. 20 km südwestlich des geplanten Windparks stehen auf laut Windatlas exakt gleich gutem Gebiet bereits zwei Windparks, bestehend aus überwiegend modernen Anlagen, die in Nabenhöhe, Rotordurchmesser und Leistung vergleichbar mit den Anlagen des geplanten Windparks oder sogar leistungsfähiger sind.

    Diese modernen Windräder haben in 2012 laut Bay. Windatlas zwischen ca. 1500 und 2000 Volllaststunden erwirtschaftet, was zwar deutlich weniger als die Vorhersage des Bayerischen Windatlas, aber meilenweit entfernt von den im o. g. Werbeprospekt genannten P-50 Werten ist.

    Richtig, man darf aufgrund eines einzigen Jahres nicht auf die Folgejahre schließen, aber zumindest in 2012 lagen für alle Anlagen der beiden Windparks zwischen den real erwirtschafteten Volllaststunden und den im Werbeprospekt des weniger als 20 km entfernten Windparks genannten 2664 Volllaststunden (P-50) ganze Welten.

    Ich hoffe, die Gemeinderäte haben verstanden, aufgrund welcher Ertragserwartungen sie für den Windpark abgestimmt haben.

  6. MBE
    12. November 2014 um 19:14

    10 H ist da! Heute im Landtag wurde das Gesetz verabschiedet.
    Herr Sing hatte ja behauptet, 10 H würde nicht kommen.
    Aber er hatte ja auch behauptet, dass hier genug Wind weht.

    Allerdings hatte er Recht als er öffentlich äusserte, dass das Ergebnis eines Windgutachtens vom Willen des Auftraggebersabhängt Die Windhöfigkeit würde auch eventuell durch eine etwas höhere Bezahlung steigen.
    So sinngemäss gesagt in der Post in Aufkirchen.
    Dort hatte jemand über seine Fehlinvestition aufgrund überhöhter Windgutachten berichtet.
    Wirtschaftlichkeit ist eine offizielle Vorraussetzung für eine Genehmigung!
    Eine Genehmigung, die aufgrund offensichtlich geschönter Wirtschaftlichkeitsberechnung erlassen wurde ist unzulässig.

    Warum ist dieses Projekt vom ersten Tag an Alternativlos?
    Ich will und werde das heraus bekommen.

    • gast
      13. November 2014 um 1:12

      @MBE Dass 10H kommt, war klar, aber die Frage ist doch:
      Wurde 10H in der ursprünglichen oder der nachträglich verwässerten Version verabschiedet?

      Ich meine: Kann sich Berg nun nachträglich auf Investorenschutz berufen oder nicht? Die “Verwässerung” hatte ja gerade u. a. dies zum Ziel.

    • aviator
      13. November 2014 um 9:05

      Es wurde in der nachträglich verwässerten Version verabschiedet. Allerdings hätte es uns auch sonst nicht geholfen, da alle vor Inkraftreten des Gesetzes genehmigten Vorhaben nicht unter das Gesetz fallen. Die Gemeinde Berg hat leider alles daran gesetzt, ihren Bürgen den Schutz durch die 10H-Regelung zu versagen (obwohl sie das auch anders hätte machen können) und damit den Willen des Gesetzgebers ausgehebelt. Wir werden die letzten Leidtragenden dieser Fehlentwicklung in Bayern sein.

      Die Landtagsdebatte können Sie sich hier anschauen, das Entscheidende zum Gesetz hat Joachim Herrmann gesagt:

      http://tinyurl.com/mgq7td9

    • gast
      13. November 2014 um 9:22

      Stichtag 04.02.2014 Es ist sehr wohl der Stichtag 04.02. im Gesetz enthalten.
      Im Wortlaut:”Soweit vor Ablauf des 4. Februar 2014 bei der zuständigen Behörde ein vollständiger Antrag auf Genehmigung von Anlagen zur Nutzung der Windenergie eingegangen ist, findet Art. 82 Abs. 1 und 2 keine Anwendung.”
      Der Antrag der Gemeinde Berg ist später eingegangen.
      Die Ausnahme was den bestehenden TFNP betrifft, wird hoffentlich auch noch fallen, da hiergegen ja Klagen anhängig sind…

    • QUH-Gast
      13. November 2014 um 9:39

      Monn , GR und QUH Warum Ignoriert Ihr die Wahrheit ?
      Windkraft in Berg ist hochspekulativ und unrentabel!

      http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/faszination-wissen/windkraft-windrad-energie-100.html

    • aviator
      13. November 2014 um 10:40

      @GAST Ich hatte vor einiger Zeit diesbezüglich schon mal ans Wirtschaftsministerium geschrieben. Nach deren Aussage haben wir einfach Pech gehabt:

      http://tinyurl.com/pjdfoz8

    • QUH-Gast
      13. November 2014 um 10:48

      Hier : AUSWEG für alle ( auf für BM und GR ) !!! § 21
      Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

      (1) Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, der Entscheidung der Bürger unterstellt wird (Bürgerentscheid).

    • gast
      13. November 2014 um 10:59

      Rathsbegehren Ja, das ist ein gangbarer Weg. Allerdings hat Herr Ammer hier schon erklärt, dass er sich dem Votum der Bürger nicht stellen will. Und für Monn gilt das sowieso! Ich kann das sogar verstehen. Sehen Sie sich doch mal die Abstimmung in dem BR Beitrag an, der weiter oben zitiert wird. Über 80% der Bürger in Bayern wollen keine Windkraft!! Warum soll das in Berg andres sein??

  7. Margot Stieglmeier
    13. November 2014 um 11:37

    @aviator vielleicht verstehe ich ja den brief falsch, aber da steht doch drinn, das der Antrag zur genehmigung am 4.2. eingegangen sein muss und das war ja in berg bzw. landratsamt starnberg nicht geschehen

    • aviator
      13. November 2014 um 13:41

      @Margot Stieglmeier Schreiben von politischen Stellen sind immer bewußt verklausuliert (das dient dem Ziel, die Bürger abzuschrecken, überhaupt nachzufragen). Daß die Gemeinde Berg und das Landatsamt mit der Genehmigung im Schnellverfahren erfolgreich sind, steht unten auf Seite 2 (“Aus verfassungsrechtlichen ….”).

      Wären Gemeinde und Landratsamt am Schutz der Bürger interessiert gewesen, hätten sie lediglich das Genehmigungsverfahren etwas verzögern müssen, was problemlos möglich gewesen wäre (Gutachten, Windmessungen …). Deren Interesse ist aber ganz offensichtlich ein anderes. Ich weiß nur nicht, welches.

  8. QUH-Gast1
    18. November 2014 um 17:35

    10 H ist notwendig ! Samsung hat beschlossen den Windmarkt auch in Deutschland aufzumischen.
    Der letzte getestete Prototyp von Samsung hat bereits einen Turm mit 196 Meter Höhe plus 83,5 Meter Flügel. Also in Summe knapp 300 Meter.
    Nach alter Rechtslage liegt eine berdohliche Wirkung bekannterweise erst vor, wenn man 3 mal so weit weg ist wie das Windrad hoch ist.
    Sprich 900 Meter.
    Wenn bereits beschlossene Windkraftgebiete auch nachträglich gelten würden, und sich die Landratsämter und Bürgermeister einig sind, könnten also hier 300 Meter hohe Windräder aufgestellt werden.
    Die neuen Regelungen haben doch einen ernsten Hintergrund und sollen die Bürger schützen.
    Wer diesen hart erkämpften Schutz unterläuft stellt sich gegen seine Bürger.
    Egal wie es rechtlich ausgeht ist es einfach eine Sauerei, was hier passiert.

  9. Augenstein
    18. November 2014 um 18:08

    Bravo…. … an die Gutachter aller drei Gutachten! Diese Gutachter scheinen Spezialisten für langfristige Wettervorhersagen zu sein und könnten notfalls auch bei der ARD oder dem ZDF als Super-Wetterfrösche unterkommen. (Ironie aus).

    Gutachten zu erstellen, basierend auf temporären Windmessungen, welche nicht einmal nachzuprüfen sind, ist schon dreist. Dabei aber allgemein zugängliche Informationen wie z.B. den “Bayerischen Windatlas” offensichtlich zu ignorieren, kann nur als Vorsatz gesehen werden.

    Sämtliche offen zugänglichen Windmessungen der letzten Jahre zeigen eindeutig, dass die Gegend südlich von München eine windarme Gegend ist. Daran ändern auch ein paar Herbst- und Frühlingsstürme nichts. Wer sich diese Zahlen genau anschaut kann feststellen, dass für die Gegend östlich des Starnberger Sees eine durchschnittlich nutzbare Winddauer von ca. 1440 Stunden (Messung des Jahres 2013) festgestellt wurde – Tendenz abnehmend! 1440 Stunden bedeuten lediglich 60 Tage nutzbarer, aber nicht optimaler, Wind/Jahr. Wie man damit die angekündigte Energiemenge generieren will, kann offensichtlich nicht erklärt und vor allem nicht garantiert werden.

    Die Gutachten operieren mit angeblich gemessenen Windwerten zw. 5,7 m/sec. und 6 m/sec. Diese Werte bewegen sich ganz knapp an bzw. über der unteren Leistungsfähigkeit der geplanten Windräder. Es dürfte Jedermann klar sein, warum!
    Lt. dem bayerischen Windatlas dürfte aber viel eher von durchschnittlichen Windwerten zwischen 4,0 m/sec und 5,0 m/sec ausgegangen werden. Die Verwendung der in den Gutachten benutzten Werte ist grob fahrlässig und objektiv durch nichts zu rechtfertigen. Der Berger GR verläßt sich auf diese Gutachten entweder im guten Glauben auf deren Richtigkeit oder weil die GR-Mitglieder nicht in der Lage sind, sich selbst ein der Sache angemessenes Urteil zu bilden. Aber aus Unwissenheit bzw. guten Glauben an die Richtigkeit solcher Gutachten derart gravierende Entscheidungen zu treffen ist zu Recht empörend und wird der Gemeinde Berg selbst und mit deren Nachbarn noch viel Ärger einbringen.

    Zur Klarstellung: Ich bin nicht gegen Windenergie! Es ist aber eine unumstößliche Tatsache, dass die Gegend südlich von München ein viel zu geringes durchschnittliches Windaufkommen aufweist, um eine Windkraftanlage in der vorgesehenen Größe sinnvoll zu betreiben!

    Und ein letzter Punkt dazu: Die Tatsache, dass man einen der Gutachter, Herrn Sing, zum AR-Vorsitzenden des Berger Windparks macht, läßt tief blicken. Wenn wir von solchen Vorgängen in anderen Ländern hören, nennen wir das mafiös oder korrupt. Hier in Berg “denkt” man sich bei solchen Vorgängen offensichtlich nicht viel!

    • quh
      18. November 2014 um 23:01

      Wer Gutachter ist Augenstein!

      Natürlich ist Herr Sing kein Gutachter. Bitte bei aller Emotionalität der Debatte keine falschen Behauptungen aufstellen . So etwas fällt nur auf die falsch Argumentierenden zurück.

  10. Augenstein
    19. November 2014 um 10:37

    Quh Stimmt, das Ingenieurbüro Sing ist “nur” für die Realisierbarkeit und die Realisierung des Projekts zuständig. Am faden Beigeschmack ändert das allerdings nichts.

  11. gast
    27. November 2014 um 14:24

    28.11.2014, 14:00 ZDF Das ZDF wird morgen, Freitag den 28.11. um 14:00 Uhr etwas zu den Wadlhauser Gräben bringen.

    • gast
      27. November 2014 um 23:36

      ZDF-Beitrag bekommt mehr Gewicht Der für morgen Mittag angekündigte Beitrag über den Windpark in Berg wird nun am Sa. 06.12.2014, 17:05 im Rahmen des “Länderspiegel” in voller Länge ausgestrahlt.

      Ob überhaupt und wenn ja, wie viel morgen Mittag im Rahmen der Sendung “heute – in Deutschland” gesendet wird, steht zur Zeit noch nicht endgültig fest.

    • QUH-Gast
      1. Dezember 2014 um 21:09

      Vielen Dank für diesen sehr interessanten link. Der darin gebrauchte Ausdruck der “dümmlich-naiven Laienwertung” trifft in der Tat perfekt auf die Berger Zustände zu. Die Neufahrner Bevölkerung zuerst, aber kaum minder auch zahlreiche Berger werden dieser Ingnoranz bald zum Opfer fallen!
      Auf Gegenwind STA findet man auch den erhellenden Passus: “Denn da hier die Pflicht zur planerischen Konfliktbewältigung nicht in rechtmäßiger Weise wahrgenommen wurde und dies zu Lasten der Gesundheit der Bürger ausschlägt, kann sich hieraus, wenn entsprechende Gesundheitsschäden bei Betroffenen auftreten, sogar die persönliche Haftung (!) der dies ermöglichenden Stadtratsmitglieder mit ihrem Privatvermögen ergeben. Die parlamentarische Indemnität steht nur den Mitgliedern der staatlichen Parlamente, nicht aber den Mitgliedern der sog. “Kommunalparlamente” zu. Das ist eine Tatsache, die wohl bisher noch nie in ihrer ungeheuren Tragweite durchdacht wurde.”

      Es wäre in der Tat ein schönes Vorhaben, die gesundheitlichen Folgen durch Erhebung entsprechender medizinischer Parameter bei Freiwilligen aus Neufahrn über die nächsten Jahre systematisch zu untersuchen: Und das könnte auch Grundlagen für entsprechende Forderungen liefern. Auf geht’s!

  12. gast
    3. Dezember 2014 um 17:25

    Vorzeige-Bürgerwindpark floppt Und erneut ein brandaktuelles Beispiel eines floppenden Vorzeigewindparks:

    Neuer, hoch gelobter 32Mio-Bürgerwindpark in Zöschingen fährt seit Inbetriebnahme massive Verluste ein. Windpark-Anwohner wurden einst milde gestimmt, indem man sie auf Basis viel zu hoher Ertragsprognosen in Beteiligungen gelockt hat. Seit Inbetriebnahme performt der Windpark deutlich schlechter als prognostiziert. Anleger sehen kein Geld.

    http://gegenwind-starnberg.de/2014/12/windige-prognosen-3/

    Und hier wie üblich die aggregierten Daten zum Vergleich mit den Berger Prognosen:

    Zöschingen (Nabenhöhe 120m):
    Prognose laut Gutachter: 2020 VLS
    Prognose laut Bay. Windatlas: ca. 1620 VLS
    Real erwirtschaftet: 1527 VLS

    Berg (Nabenhöhe 145m):
    Prognose (P50) laut Gutachter: 2438 VLS
    Prognose laut Bay. Windatlas: ca. 1510 VLS
    Real erwirtschaftet: ???

    Wiederum überschätzt der Windatlas im Fall Zöschingen die realen Eträge nur “knapp” (+6%), wohingegen die Prognosen der Gutachter meilenweit daneben liegen (+32%).

    Besonders eklatant zeigt sich anhand dieses Beispiels wieder einmal der massive Unterschied zwischen dem Berger Ertragsgutachten (P50) und der Prognose des Bay. Windatlas. Liegt der Unterschied zwischen Gutachten und Windatlas im Fall Zöschingen bei “nur” ca. 25%, sind es in Berg ganze 60%!

  13. Margot Stieglmeier
    4. Dezember 2014 um 15:11

    seien sie sicher einige viele gehen zum arzt, um den gesundheitsverlauf vor und mit windrad zu dokomentieren. ich finde auch sehr beruhigend das die ja-sager im gemeinderat gegebenenfalls mit ihrem privatvermögen haften müssen. ich sag doch, die taten im leben rächen sich. so frei nach dem motto, wer andern eine grube gräbt fällt selbst hinein, oder wer zuletzt lacht. lacht am besten.

  14. QUH-Gast
    5. Dezember 2014 um 16:14

    “Windkraft – nein danke” im ZDF am Samstag,den 6.12.2014 am 6. 12. 2014 um 17,05 Uhr sendet das ZDF im Länderspiegel einen Beitrag mit dem Titel ” Windkraft – nein danke “.
    Vielleicht bemerken die für das Berger WKA-Desaster Verantwortlichen danach endlich, was sie bisher angerichtet haben.
    Das Verwaltungsgericht wird nach dem anberaumten Ortstermin Anfang März 2015 in den Wadlhauser Gräben dem Treiben des Landratsamtes Starnberg und der Gemeinde Berg Einhalt gebieten und damit großen finanziellen Schaden von potentiellen Investoren abwenden, die am 17. 12. 2014 in die “Windradfalle” gelockt werden sollen.

    • gast
      5. Dezember 2014 um 21:49

      Was ist das für ein Termin am 17.12.? Antwort:
      Am 17.12. wird es im Berger Rathaus eine Infoveranstaltung für interessierte Windkraft-Investoren geben.

    • gast
      6. Dezember 2014 um 18:31

      Wo findet man die Einladung? Auf der Seite der Gemeinde Berg finde ich nichts von dem Termin. Ist der nicht öffentlich?

      Antwort:
      Der Termin wurde in einer GR-Sitzung bekanntgegeben und bei QUH hier angekündigt: http://quh.twoday.net/20141126/

    • quh
      8. Dezember 2014 um 12:09

      Die Einladung wird als Plakat gehängt, hier sehen Sie sie auf unserer digitalen Litfasssäule. Wir werden die Veranstaltung auch noch einmal ankündigen.

    • gast
      11. Dezember 2014 um 20:53

      Liebe Quh Wann ist denn nun der Termin. Ich finde immer nur die Angabe 17.12. keine Uhrzeit kein Ort und keine Unterlagen. Aber vielleicht bin ich auch nur zu dumm zum Suchen. Daher nocheimal die Bitte: Uhrzeit Ort und einen Link auf die Investitionsunterlagen zu veröffentlichen.

    • ammer
      11. Dezember 2014 um 21:51
    • gast
      13. Dezember 2014 um 11:30

      Danke für das Plakat, Herr Ammer! Wo gibt es denn nun die Informationen? Prospekt, Windgutachten, Kostenkalkulation, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Finanzierungszusage, etc. Interessierte Investoren und Bürger möchten sich ja vorbereiten und viel Zeit ist nicht mehr!

  15. Augenstein
    6. Dezember 2014 um 11:11

    Unterlagen für Investoren Kann man die Unterlagen für Investoren, die ja von der Gmde. Berg sicher vorgelegt werden müssen, irgendwo einsehen oder anfordern?
    Es wäre sehr interessant zu sehen, auf welchen “belastbaren” Erkenntnissen und Berechnungen die Investoren zu einem Engagement überzeugt werden sollen.